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FAQ Juristische Schaubilder

Obwohl es meine juristischen Schaubilder nun schon seit vielen Jahren gibt, sind sie immer noch ein exotisches Angebot. Und wer eine exotische Dienstleistung anbietet, muss sie erklären. Das gehört dazu – und macht auch Spaß, denn ich freue mich über jeden einzelnen Interessenten. Schließlich ist es für Jurist:innen ein großer Schritt, sich überhaupt auf Bilder im Recht einzulassen. Fragen zu meinem Angebot beantworte ich gern – und ich dachte mir, ich könnte die Antworten auf die häufigsten Fragen eigentlich mal an einer Stelle in meinem Blog sammeln. Deshalb gibt es seit einiger Zeit dieses FAQ, das ich nunmehr aktualisiert und mit neuen Bildern versehen haben.

Die Fragen im Überblick

Viele Fragen habe ich schon in anderen Blogartikeln beantwortet. Deshalb gebe ich hier nur eine sehr kurze Antwort und verweise im Übrigen auf den passenden Beitrag. An einer Stelle verlinke ich direkt dorthin. Am Ende des Beitrags finden Sie eine Sketchnote, die das Wichtigste noch einmal zusammenfasst.

Was sind juristische Schaubilder?

Juristische Schaubilder kombinieren Text, Formen und Bilder mit dem Ziel, rechtliche Informationen strukturiert und anschaulich darzustellen. In der Fachliteratur zur Rechtsvisualisierung finden Sie alternativ die Begriffe logische Bilder, Strukturdiagramme oder juristische Strukturbilder. Der unbedarfte Betrachter würde ansonsten wahrscheinlich am ehesten von Infografiken sprechen. Während diese jedoch häufig einen stark illustrativen, um nicht zu sagen künstlerischen Charakter haben und von Grafiker:innen/Illustrator:innen erstellt werden, zielen meine Schaubilder auf eine möglichst einfache, reduzierte Darstellung, bei welcher die strukturierte Information im Mittelpunkt steht.

Juristische Schaubilder werden üblicherweise am Computer erstellt, es sind aber auch handgezeichnete Schaubilder im Sketchnote-Stil möglich.

Bestandteile juristischer Schaubilder

Was haben Schaubilder in der Juristerei zu suchen?

Rechtsvorschriften sollen von Menschen beachtet zu werden. Das setzt voraus, dass diese sie verstehen. Die Rechtsvorschriften selbst können das häufig nicht leisten (was nicht heißt, dass man sie nicht verständlicher formulieren könnte), deshalb muss es Jurist:innen, Verlage, Unternehmen und Organisationen geben, die Rechtsinformationen zielgruppengerecht aufbereiten. Bisher geschieht dies überwiegend in Textform. Der Mensch ist jedoch ein visuelles Wesen und wenn es etwas gibt, was ihn abschreckt und ermüdet, dann sind das Textwüsten mit staubtrockenen Inhalten. Schaubilder können und sollen die Texte nicht ersetzen, sie können jedoch visuelle Oasen in der Wüste sein und diese einladender gestalten. Vor allem aber nützen sie den Leser(inne)n, weil sie zwei Dinge sehr viel besser können als Text: Strukturen veranschaulichen und einen Überblick liefern.

Recht anschaulich statt textlastig

Was ist das Ziel juristischer Schaubilder?

Das Ziel ist, rechtliche Strukturen und Zusammenhänge sichtbar zu machen und den Betrachter:innen so das Verstehen der Inhalte zu erleichtern.

Zurück zu den Fragen

Welche Vorteile bieten juristische Schaubilder den Adressaten?

  • Sie machen neugierig auf den Inhalt.
  • Sie tragen zum Verständnis bei.
  • Sie helfen, Informationen schnell und strukturiert aufzunehmen.
  • Sie bieten Orientierung und verschaffen einen Überblick.
  • Die vermittelten Inhalte prägen sich ein.
Wichtige Vorteile juristischer Schaubilder

Inwiefern nützt Ihnen als Anbieter der Einsatz juristischer Schaubilder?

  • Sie wecken bei potenziellen Kund:innen/Mandant:innen Interesse an Ihrem Angebot.
  • Sie heben sich von der Konkurrenz ab.
  • Sie können die Schaubilder als nützlichen Content über die sozialen Netzwerke teilen und so auf sich aufmerksam machen.
  • Suchmaschinen mögen Bilder, die zum Inhalt einer Website passen. Sie verbessern also auch insofern Ihre Sichtbarkeit im Netz.
  • Mit verständlichen und anschaulichen Rechtsinformationen schaffen Sie Vertrauen bei Ihrer potenziellen Kundschaft.
  • Schaubilder sind ein nützliches Hilfsmittel in der Beratung (siehe dazu auch die übernächste Frage).

Wie und wo können Sie juristische Schaubilder einsetzen?

  • In Büchern, Fachzeitschriften, Skripten und Broschüren.
  • In Präsentationen, die Ihre Vorträge oder Ihren Unterricht begleiten.
  • In Unterlagen, die Sie an andere verteilen.
  • In der Beratung (siehe dazu auch die nächste Frage).
  • In Fachtexten auf Ihrer Website und in Online-Artikeln.
  • In digitalen Lernanwendungen.
Einsatzorte für juristische Schaubilder

Inwiefern profitieren Sie in der rechtlichen Beratung von Schaubildern?

  • Sie können Begriffe und Zusammenhänge anschaulich erklären.
  • Sie können Rechtsfolgen vor Augen führen.
  • Sie können Probleme benennen und Lösungen aufzeigen.

Welche Inhalte eignen sich für juristische Schaubilder?

Grundlage juristischer Schaubilder sind strukturierte Rechtsinformationen. Das können z. B. Zeitabfolgen sein, Rechtsmodelle, Organisationsstrukturen, Prüfungsschemata, Personenkonstellationen, Verfahrensabläufe, Systematiken oder feste Zuordnungen/Vergleiche. Auch eine Kombination dieser Inhalte ist möglich.

Wo finden Sie Beispiele?

Beispiele finden Sie vor allem auf folgenden Seiten meiner Website:

Dienstleistung: Juristische Schaubilder
Arbeitsproben: Schaubilder
Des Weiteren lohnt ein Blick in die Blogartikel in der Kategorie Recht anschaulich.

Woran erkennen Sie ein gutes Schaubild?

  • Es folgt inhaltlich einer klaren Ordnung und macht äußerlich einen aufgeräumten Eindruck.
  • Es konzentriert sich auf das Wesentliche.
  • Es ist gut lesbar, also ohne Anleitung nachvollziehbar.

Wie lang dauert es, juristische Schaubilder zu erstellen?

Wenn Sie selbst aktiv werden wollen, hängt das vor allem von Ihren Ansprüchen ab. Irgendeine Grafik bekommen Sie relativ schnell hin. Nehmen Sie einfach eine SmartArt aus PowerPoint, füllen Sie diese mit Ihren Inhalten und schon haben Sie ein Schaubild. Soll dagegen ein Schaubild entstehen, das den zu vermittelnden Inhalt möglichst optimal visualisiert und den Betrachter:innen die Mühe abnimmt, sich eine wichtige Struktur selbst erarbeiten zu müssen, kann das durchaus einige Stunden dauern. Wenn Sie ungeübt sind oder mit der verwendeten Software nicht vertraut, müssen Sie entsprechend mehr Zeit einplanen.

Eigentlich ist es so wie mit Texten: Sätze aufs Papier zu bringen ist nicht das Problem. Wenn Sie allerdings einen richtig guten Text schreiben wollen, der den Inhalt auf den Punkt bringt und an dem die Leser:innen Freude haben, dann müssen Sie Zeit investieren, unter Umständen sogar viel Zeit. Schließlich muss nicht nur inhaltlich alles stimmen, der Text muss auch gut strukturiert sein, einfach formuliert, flüssig geschrieben und sollte keine Fehler mehr enthalten. Den wenigsten fließen derartige Texte aus der Feder. Es ist vielmehr harte Arbeit, so lange an den Sätzen zu feilen, bis am Ende alles ganz klar und einfach erscheint.

Auch Schaubilder haben das Ziel, es den Betrachter:innen möglichst leicht zu machen. Hier kann es zuweilen schwierig sein, die Struktur aus einem Text herauszuarbeiten und darzustellen oder überhaupt eine Visualisierungsidee zu entwickeln. Bei komplexen Themen kommt das Problem hinzu, die Inhalte womöglich sehr stark reduzieren zu müssen: Wie kriege ich z. B. ein Struktur, die sich über 40 Seiten Text erstreckt, auf eine DIN-A4-Seite? Und wie stelle ich das Ganze so dar, dass sich den Betrachter:innen die Zusammenhänge ohne Weiteres erschließen? Steht der Inhalt soweit, geht es mit dem Feintuning weiter. Dann heißt es, Kästen und Pfeile so lange hin und her zu schieben, bis das Schaubild nicht nur inhaltlich, sondern auch optisch aufgeräumt wirkt. Wenn es keine reine Textgrafik sein soll, kommt schließlich noch die Recherche nach passendem Bildmaterial hinzu.

Was kosten juristische Schaubilder?

Die Kosten für ein Schaubild hängen im Wesentlichen davon ab, wie komplex das Thema ist, welche Qualität und welchen Umfang das Ausgangsmaterial hat, das Sie mir zur Verfügung stellen, ob es schon eine Visualisierungsidee gibt und in welchem Umfang Sie das Schaubild nutzen wollen. Wenn Sie mir Ihre Wünsche, Unterlagen oder Skizzen zukommen lassen, mache ich Ihnen gern ein Angebot.

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Welche Varianten der Auftragserteilung gibt es?

  • Sie schicken mir einen Schaubildentwurf oder ein Schaubild, das aus Ihrer Sicht optimierbar ist. Je nach Einzelfall benötige ich ggf. ergänzend einen Text mit Informationen zum Inhalt.
  • Sie sehen bei einem Thema Potenzial für ein Schaubild und schicken mir einen oder mehrere Texte mit allen relevanten Informationen.
  • Sie schicken mir einen oder mehrere Texte zu einem Thema und ich prüfe, ob und inwiefern eine Visualisierung der Inhalte möglich ist.
  • Sie benennen das Thema für ein Schaubild und liefern keinen Text, sondern beauftragen mich mit der Recherche der nötigen Informationen.

In welchem Programm werden die Schaubilder erstellt?

Meistens nutze ich PowerPoint, gelegentlich auch Indesign. Für eigene Schaubilder können Sie selbstverständlich auch andere Programme nutzen – nur bitte nicht Word. Dieses hat zwar auch Grafikfunktionen, ist aber ein Textverarbeitungsprogramm. Sie werden deshalb wenig Freude beim Gestalten von Schaubildern haben.

Wie wird der Auftrag abgewickelt?

  • Sie liefern mir das nötige Ausgangsmaterial (oder beauftragen mich mit der Recherche zu einem Thema).
  • Ich erstelle das Schaubild im gewünschten Format unter Berücksichtigung der Zielgruppe und der geplanten Verwendung.
  • Sie prüfen, ob das Schaubild inhaltlich richtig ist.
  • Sofern Änderungsbedarf besteht, korrigiere ich das Schaubild entsprechend.
  • Sie erhalten das Schaubild in einem Dateiformat, das sich für die geplante Verwendung eignet.

Das Wichtigste zu juristischen Schaubildern in einer Sketchnote zusammengefasst:

Sketchnote Juristische Schaubilder
Sketchnote Juristische Schaubilder

Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de