Strukturbilder und visuelle Übersichten
Bei manchen Visualisierungen geht es darum, Strukturen und Zusammenhänge sichtbar zu machen, die zum Verständnis der Inhalte beitragen, bei anderen liegt der Fokus eher darauf, komplexe Themen in ein kompaktes visuelles Format zu bringen. Für beide Visualisierungstypen nachfolgend ein paar Beispiele.
![Komplexes Strukturbild mit handgezeichneten Icons, das das Beitragssystem in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 visualisiert. Danach zahlen Pflegeversicherte ohne Kinder den höchsten Beitragssatz. Dieser liegt bei 4,0 %. Bei Pflegeversicherten mit Kindern ist die Höhe des Beitragssatzes davon abhängig, wie viele der Kinder unter 25 sind. Ist ein Kind oder kein Kind unter 25, beträgt der Beitragssatz 3,4 %. Ist mehr als ein Kind unter 25, reduziert sich der Beitragssatz pro Kind um 0,25 %. Der maximale Abschlag liegt bei 1,0 %.](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2023/06/npridik-neue-beitragssaetze-pflegeversicherung-2023.png)
![Komplexer Verfahrensablauf mit dem Titel "Wie wird die Denkmaleigenschaft eines Baudenkmals festgestellt?". Dargestellt wird das Verfahren in Bayern von der Initiative über die Prüfung der Frage, ob ein Denkmal vorliegt, bis hin zum Eintrag in die Denkmalliste.](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2024/07/npridik-verfahren-baudenkmal-denkmalliste.jpg)
![Komplexe Übersicht mit viel Text und handgezeichneten Gesetzbüchern und sonstigen Rechtsgrundlagen mit der Überschrift Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick. Stand ist Mai 2023; Im oberen Teil hat die Übersicht den Charakter einer Baumstruktur. Ganz oben wird die Behindertenrechtskonvention genannt, darunter sind die EU-Webseitenrichtlinie und der European Accessibility Act aufgeführt. Darunter wiederum folgen die deutschen Gesetze und Verordnungen, die die Richtlinien umsetzen: die Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene mit den jeweiligen BIT-Verordnungen und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit der dazugehörigen Verordnung. Ergänzt ist außerdem das Onlinezugangsgesetz, das unabhängig von den genannten Richtlinien gilt. Im unteren Bereich der Übersicht sind schließlich die Vorschriften aus der BITV 2.0 aufgeführt, in denen die Anforderungen an Internetseiten, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsabläufe öffentlicher Stellen des Bundes geregelt sind. Hier wird insbesondere in § 3 Abs. 2 BITV auf die Europäische Norm EN 301 549 verwiesen, die wiederum auf die Konformitätsstufen A und AA der WCAG 2.1 verweist.](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2023/06/npridik-digitale-barrierefreiheit-rechtsgrundlagen.png)
![Alles Wichtige zum Verarbeitungsverzeichnis nach der DSGVO](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2023/06/npridik-verarbeitungsverzeichnis.png)
![Übersicht zu den Rechten und Aufgaben der Bundesregierung](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2023/06/npridik-bundesregierung-rechte-aufgaben.png)
![Entschädigungsgrundlage für Dolmetschleistungen im Land Berlin in Form eines Formulars](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2021/10/npridik-entschaedigung-dolmetschleistungen-berlin.png)
![Komplexe Übersicht, die alles Wichtige zur Barrierefreiheitserklärung nach § 12b BGG zusammenfasst, dabei wird differenziert nach der Erklärung auf Websites und in Apps.](https://www.npridik.de/wp-content/uploads/2023/06/npridik-erklaerung-barrierefreiheit.png)
Kontakt
Nicola Pridik
E-Mail: kontakt@npridik.de