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Bildvokabeln für den juristischen Alltag (18): Vortragen und präsentieren

Der Beitrag wurde im Januar 2021 überarbeitet.

Sprechen Sie gelegentlich darüber, wie Sie andere Menschen an Ihrem Wissen, Ihren Ideen, Ihrem Können oder Ihrer Meinung teilhaben lassen? Oder wollen Sie vermitteln, wie andere es tun? Dann ist es nützlich, ein paar Bildvokabeln fürs Vortragen und Präsentieren zur Hand zu haben. Erste Ideen habe ich in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.

Rednerpult zeichnen

Sie müssen keine Menschen zeichnen können, um einen Vortrag zu visualisieren. Ein Rednerpult reicht völlig aus.

Rednerpult

Flipchart zeichnen

Wollen Sie nicht das gesprochene Wort in den Mittelpunkt rücken, sondern die Präsentation, eignet sich ein Flipchart als Bild. Hier zwei Exemplare mit unterschiedlichen Ständern. Beginnen Sie Ihre Zeichnung am besten mit den großen Rechtecken.

Flipcharts mit zwei unterschiedlichen Ständern

Präsentation zeichnen

Sie können natürlich alternativ zum Flipchart auch eine typische Präsentationssituation zeichnen: Ein Mensch redet zu Bildern, die auf eine (Lein-)Wand projiziert werden:

Person zeigt auf einen Gegenstand auf einer Leinwand

Bei Bedarf können Sie auch noch Publikum ergänzen:

Präsentationssituation mit Publikum

Bewerbungsgespräch und Präsentation im Team

Bei einem Bewerbungsgespräch (links) präsentieren Sie sich selbst. Drehen Sie die Situation am Tisch um und ergänzen Sie noch eine Leinwand, haben Sie eine Präsentation im Team visualisiert (rechts).

Bewerbungsgespräch und Präsentation im Team

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Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


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Rechtsvorschriften als Sketchnote: “Unfallflucht”, § 142 StGB

Rechtsvorschriften als Sketchnote: “Brückenteilzeit”, § 9a TzBfG