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Bildvokabeln für den juristischen Alltag (3): Lupe

Der Beitrag wurde im Dezember 2020 überarbeitet.

In Ihrem Alltag greifen Sie wahrscheinlich nur selten zu einem Vergrößerungsglas, beim Visualisieren gehört die Lupe dagegen als Bildvokabel zur Grundausstattung. Zumindest gilt das für juristische Zusammenhänge. Mit der Lupe können Sie nämlich wunderbar veranschaulichen, dass etwas geprüft werden muss. Genau das tun Jurist:innen ja gerne: Sie prüfen z. B. die Rechtslage oder den Inhalt irgendwelcher Dokumente. Wie Sie eine Lupe zeichnen und Sie mit anderen Objekten kombinieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Lupe können Sie als Bildvokabel immer dann einsetzen, wenn Sie veranschaulichen wollen, dass etwas geprüft bzw. näher angeschaut werden muss. Außerdem steht die Lupe für die Suche sowie für Kontrolle und Aufsicht.

Ein Lupe zeichnen

Beginnen Sie beim Zeichnen einer Lupe immer mit dem äußeren Kreis des Lupenglases:

Lupe zeichnen

Prüfen eines Dokuments

Wollen Sie visualisieren, dass der Inhalt eines Dokuments im wahrsten Sinne des Wortes unter die Lupe genommen werden soll, zeichnen Sie erst die Lupe (inkl. Schatten) und anschließend das zu prüfende Objekt. Dabei sieht es meist besser aus, wenn die Lupe nicht mittig auf dem Objekt platziert ist, sondern dieses nur teilweise verdeckt.

In meinem Beispiel sehen Sie, dass das Glas der Lupe nicht durchsichtig sein muss. Ich finde, dass die Lupe als solche und mit ihr der Vorgang des Prüfens so eher im Vordergrund steht. Unterstrichen wird dies zusätzlich durch die farbige Einfassung des Lupenglases. Was genau man durch das Vergrößerungsglas sieht, spielt dagegen in dieser Konstellation keine Rolle.

Suche im Internet

Bei der Suche im Internet sieht es ganz ähnlich aus. In dieser Zeichnung habe ich den grauen Prinselstrich im Glas vergessen. Wie Sie sehen, geht es auch ohne:

Suche im Internet

Rechtslage prüfen

Wenn Sie das Prüfen der Rechtslage visualisieren, gehört das Objekt dagegen in das (durchsichtige) Vergrößerungsglas. Beginnen Sie auch in diesem Fall die Zeichnung mit der Lupe, damit Sie das Objekt formatfüllend und ggf. angeschnitten in dem Kreis des Vergrößerungsglases platzieren können. Der Griff der Lupe muss nicht vollständig im Bild sein.

Rechtslage prüfen

Person im Visier

In gleicher Weise gehen Sie vor, wenn Sie eine Person ins Visier nehmen wollen.

Eine Person ins Visier nehmen

Aufsichtsbehörde zeichnen

Die Lupe können Sie schließlich einsetzen, um Aufsicht und Kontrolle zu visualisieren. Kombinieren Sie z. B. ein Gebäude mit der Lupe, haben Sie im Nu eine Aufsichtsbehörde visualisiert. Dabei darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass das Gebäude selbst unter die Lupe genommen genommen wird. Erreichen können Sie das dadurch, dass diesmal der Griff der Lupe vollständig auf dem Gebäude liegt:

Aufsichtsbehörde zeichnen

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Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


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