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Bildvokabeln für den juristischen Alltag (1): Gesetzbuch

Der Beitrag wurde im Dezember 2020 überarbeitet.

Begriffe mit Bildern zu veranschaulichen, ist für Jurist:innen ungewohnt. Das sollte sich schleunigst ändern, denn die meisten Menschen brauchen Bilder, um Inhalten ihre Aufmerksamkeit zu schenken, sie zu verstehen und zu behalten. Was also tun? Für den Anfang schlage ich vor: Schnappen Sie sich Stift und Papier und zeichnen Sie doch einfach mal was. Vielleicht neigen Sie ohnehin dazu, beim Telefonieren oder in einer langweiligen Besprechung die Kästchen auf einem Blatt Papier auszumalen. Das geht auch kreativer. Sie könnten z. B. zur Abwechslung mal ein Gesetzbuch zeichnen. Wie das geht, zeige ich Ihnen Schritt für Schritt in diesem Beitrag. Zeichentalent brauchen Sie dafür übrigens nicht, nur ein bisschen Übung.

Lernen Sie die visuelle Sprache

Begriffe in einfacher Art und Weise zu visualisieren macht nicht nur Spaß, sondern hat überdies einen Sinn: Wenn Sie nämlich einige Bildvokabeln beherrschen, die in Ihrem Alltag häufig vorkommen, werden Sie auch routinierter und mutiger im Gebrauch der visuellen Sprache. Die Chancen stehen gut, dass Ihre Notizen auf dem Flipchart, einem Tablet oder Blatt Papier dann irgendwann nicht mehr nur Text enthalten, sondern auch Bilder – ein echter Gewinn, wenn Sie mich fragen.

Um Ihnen den Einstieg in die Welt der visuellen Sprache ein bisschen zu erleichtern, begleite ich Sie in den nächsten Wochen mit ein paar Zeichentipps. Das Ziel ist, Ihnen einige Bildvokabeln vorzustellen und Sie in die Lage zu versetzen, diese nachzuzeichnen. In Wahrheit geht es allerdings um noch viel mehr: Ich möchte, dass Sie Lust bekommen auf Visualisierungen – ganz allgemein und speziell im Recht.

Aber nun los. Zeichnen wir ein Gesetzbuch.

Das Gesetzbuch können Sie als Bildvokabel z. B. wie folgt einsetzen: für ein konkretes Gesetz, eine Gesetzessammlung, eine spezielle Rechtsgrundlage oder allgemein für Recht und Gesetz.

Ein stehendes Gesetzbuch

Die einfachste Form, ein Gesetzbuch zu zeichnen, ist sicher diese hier. Trotzdem ist es hilfreich, sich die einzelnen Schritte der Zeichnung anzusehen und sich das Vorgehen zu merken:

Stehendes Gesetzbuch zeichnen Schritt für Schritt

Achten Sie vor allem bei Schritt 3 darauf, dass die „Ecke“ unten links eine ähnliche Rundung hat wie oben. Das klappt am besten, wenn Sie die Linie hier mit einem Strich „um die Ecke“ durchziehen und nicht neu ansetzen.

Wenn Sie ein konkretes Gesetz meinen, ersetzen Sie den Paragrafen durch die Gesetzesabkürzung.

Der graue Pinselstrich unter dem Buch „verankert“ dieses auf dem Boden und gibt dem Bild ein wenig Tiefe. So sieht es gleich ein bisschen besser aus. Auf Farben können Sie in Ihren Zeichnungen dagegen verzichten. Der Vorteil ihrer Nutzung ist freilich, dass man die Zeichnung besser sieht und erkennt, wenn sie eine farbige Fläche hat.

Wenn Sie Farben einsetzen wollen, beschränken Sie sich auf eine oder maximal zwei Farben.

Ein liegendes Gesetzbuch

Eine Variante zum stehenden Gesetzbuch ist das liegende. Hier gibt es viele Möglichkeiten, mit der Perspektive zu spielen. Ich fand diese hier am einfachsten zu zeichnen:

Liegendes Gesetzbuch zeichnen Schritt für Schritt

Wenn Sie eine Gesetzesabkürzung auf den Umschlag schreiben, achten Sie darauf, dass die senkrechten Linien der Buchstaben möglichst parallel zu den äußeren Kanten des Buchdeckels verlaufen.

Ein aufgeschlagenes Gesetzbuch

Manchmal ist es auch hilfreich, ein aufgeschlagenes Buch zeichnen zu können.

Aufgeschlagenes Buch zeichnen Schritt für Schritt

Hier drei Möglichkeiten, die leeren Seiten des aufgeschlagenen Buches zu füllen. Als Gesetz erkennt man das Buch sicher am besten mit dem Paragrafenzeichen.

Varianten eines aufgeschlagenen Gesetzbuches

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Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


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