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Recht anschaulich: Verfahrensabläufe

Der Beitrag wurde im Mai 2019 überarbeitet.

Welche Schritte folgen in einem Bußgeldverfahren aufeinander? Wie läuft ein Strafverfahren ab? Wie entsteht eine für alle verbindliche Regelung? Und wie funktioniert das Zusammenspiel von Behörden untereinander? Verfahrensabläufe spielen in juristischen Zusammenhängen immer wieder eine Rolle. Sie zu verstehen kann z. B. wichtig sein, um als Akteur in einer Rechtsangelegenheit die Orientierung und Kontrolle zu behalten, das Handeln anderer Beteiligter einzuschätzen und einen geeigneten Zeitpunkt für eigene Aktivitäten abzupassen. Für die Vermittlung von Verfahrensabläufen sind Schaubilder besonders geeignet. Mit ihnen lassen sich lineare Abfolgen und komplexere Zusammenhänge visualisieren, Verfahrensstrukturen sichtbar machen und zentrale Aspekte des Verfahrens hervorheben. Vier Beispiele sollen das veranschaulichen.

Beispiel 1: Wie gelangt eine medizinische Leistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung?

Diese Frage beantwortet das erste Schaubild anhand der Rota-Virus-Schutzimpfung von Säuglingen. Dass die Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen und damit zur Kassenleistung werden soll, hat im Oktober 2013 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Ausgangspunkt war eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts. Das Schaubild zeigt, welche Verfahrensschritte im Einzelnen zwischen STIKO-Empfehlung und dem Inkrafttreten der neuen GKV-Leistung liegen.

Rota-Virus-Schutzimpfung von Säuglingen: Von der Empfehlung der STIKO zur GKV-Leistung

Die Informationen ergänzen einen Fachartikel, in dem Ärzte über die Aufnahme der Rota-Virus-Schutzimpfung in den Leistungskatalog der GKV informiert werden. Als der Artikel erscheint, liegt der Beschluss des G-BA zur Prüfung beim Bundesministerium für Gesundheit. Ort der Veröffentlichung: Instituts für Wirtschaftspublistizik (IWW), Informationsdienst „Abrechnung aktuell – Kassenabrechnung und Privatliquidation in der Arztpraxis“, Ausgabe 11/2013.

Beispiel 2: Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Dieses beginnt mit einem Bußgeldbescheid der Polizei bzw. der Verwaltungsbehörde, sofern diese das Verfahren nicht sofort einstellt oder es bei einer Verwarnung belässt. Liegt der Bußgeldbescheid vor, liegt es beim Bürger, ob er die ihm auferlegte Geldbuße zahlt oder Einspruch gegen den Bescheid einlegt. Entscheidet er sich für den Einspruch, ist die Verwaltungsbehörde wiederum am Zuge: Entweder sie beendet das Verfahren, indem sie den Bescheid zurücknimmt oder ändert, oder sie übersendet die Akten an die Staatsanwaltschaft. Das Schaubild visualisiert die einzelnen Schritte des beschriebenen Verfahrens und die noch folgenden Schritte bis zur möglichen Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts. So wird sichtbar, welche Akteure nacheinander am Zuge sind, wer an welcher Stelle das Verfahren beenden kann und welche Verfahrensschritte noch folgen werden.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Das Schaubild ist im BILD Rechtsberater erschienen, der vom Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft (Wolters Kluwer) verfasst und im November 2013 bundesweit und exklusiv über Lidl verkauft wurde. Zielgruppe sind Verbraucher, die mehr über ihre Rechte im Alltag erfahren wollen. Im Kapitel „Verwarnung und Bußgeldbescheid“ erhält der Leser u. a. Tipps, wie er sich im Rahmen des Bußgeldverfahrens gegen Entscheidungen der Polizei, der Verwaltungsbehörde und des Gerichts wehren kann.

Beispiel 3: Wie erfährt das BAföG-Amt vom Vermögen des Antragstellers?

Wie viel BAföG ein Student erhalten kann, ist nicht nur von seinem Einkommen, dem Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und vom Einkommen seiner Eltern abhängig, sondern auch vom Vermögen des Studenten. In den Antragsformularen müssen folglich Angaben zu Ersparnissen und sonstigen Vermögenswerten gemacht werden. Dabei sollte jedem Antragsteller bewusst sein, dass seine Angaben vom BAföG-Amt kontrolliert werden können. Wie das funktioniert und welche Rolle das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dabei spielt, zeigt das folgende Schaubild. Auf der Website www.bafoeg-rechner.de ist es eingebunden in einen Artikel zum Thema Datenabgleich.

Vermögenskontrolle durch Datenabgleich im Recht der Ausbildungsförderung

Beispiel 4: Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Die nachfolgenden Schaubilder gehören zu einer Foliensammlung, die in der Ausbildung von Jurastudierenden eingesetzt wird. Die erste Folie konzentriert sich auf die Informationen, dass das Strafverfahren aus dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren besteht, während die zweite Folie den Ablauf des Erkenntnisverfahrens visualisiert, das aus drei Verfahrensabschnitten besteht. Diese strukturieren das gesamte Verfahren und somit in weiten Teilen auch die Vorlesung zum Strafprozessrecht. Welche Bedeutung den einzelnen Verfahrensabschnitten darüber hinaus zukommt, ist auf der Folie bereits angedeutet: So entscheiden sie darüber, welche Vorschriften der Strafprozessordnung anzuwenden sind, ob die Verfahrensherrschaft bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht liegt und wie der Beschuldigte (im weiteren Sinne) zu bezeichnen ist (zum Angeklagten wird er z. B. erst dann, wenn das Hauptverfahren offiziell eröffnet ist). Anfangsverdacht, Anklage, Eröffnungsbeschluss und Entscheidung sind besonders hervorgehoben, da sie jeweils die Anfangs- und Endpunkte der Verfahrensabschnitte markieren und häufig mit weiteren Rechtsfragen verknüpft sind: Im Gegensatz zum Anfangsverdacht, der ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, muss für die Anklage und den Eröffnungsbeschluss z. B. ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, an den höhere Anforderungen zu stellen sind als an den Anfangsverdacht.

Ablauf des Strafverfahrens
Strafprozess: Ablauf des Erkenntnisverfahrens

Zum Ablauf der Hauptverhandlung im Strafprozess gibt es im folgenden Beitrag inzwischen ein Schaubild in Leichter Sprache: Visualisierung rechtlicher Inhalte in Leichte-Sprache-Texten. Außerdem habe ich zwischenzeitlich ein Schaubild zum Strafbefehlsverfahren erstellt, das Sie in diesem Beitrag finden: Recht verständlich vermitteln mit vergleichenden Schaubildern.


Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


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