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Schaubild: KSK trotz Nebenjob?

Selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen, die in der Künstlersozialversicherung pflichtversichert sind, wollen oder müssen zuweilen noch einem Nebenjob nachgehen. Dann stellt sich die Frage: Können sie trotzdem über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert bleiben? Oder riskieren sie womöglich, sich freiwillig oder privat versichern zu müssen mit der Folge, dass höhere Versicherungsbeiträge anfallen? Antworten gibt das nachfolgende Schaubild, das ich schon vor längerer Zeit als Ergänzung zum Merkblatt der KSK erstellt habe. Es enthält nun die relevanten Einkommensgrenzen für das Jahr 2019.

Das Merkblatt der KSK „Versicherung bei der KSK trotz (Neben-)Job?“ mit Erläuterungen und Beispielen finden Sie auf der Website der KSK unter dem Menüpunkt „Service“ im Mediencenter für Künstler und Publizisten unter Punkt 2 und dort unter dem Stichwort „Nebenjob“.

Tipp: Rechtsrat rund um die Künstlersozialversicherung erteilt z. B. Rechtsanwalt Andri Jürgensen, Kanzlei für Kunst, Kultur & Medien.


Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


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