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Sketchnote: Bundestagswahl 2025 nach neuem Wahlrecht

Am 17. März 2023 hat der Bundestag eine grundlegende Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen. Das Ziel war, die Größe des stetig wachsenden Parlaments zu begrenzen. Nun wurde die Möglichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten abgeschafft und gleichzeitig die sog. Zweitstimmendeckung eingeführt. Künftig wird es nicht mehr als 630 Abgeordnete geben. Auf den letzten Metern hat man außerdem die Grundmandatsklausel gestrichen, was für einigen Wirbel und viel Kritik sorgte. Sollte das Gesetz tatsächlich in dieser Form in Kraft treten, gelten die Änderungen bereits bei der Bundestagswahl im Herbst 2025.

Meine Sketchnote gibt den Rechtsstand wieder, der am 17. März 2023 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen wurde.

Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Von verschiedenen Seiten wurden Verfassungsklagen angekündigt.

Nachtrag: Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform gebilligt.

1. Wahl des Deutschen Bundestages

Der Bundestag ist nicht nur das wichtigste Gesetzgebungsorgan Deutschlands, er entscheidet auch darüber, wer neue*r Bundeskanzler*in wird. Zudem hat seine Zusammensetzung Einfluss auf die politische Ausrichtung der künftigen Regierung. Gewählt wird er jeweils für vier Jahre. Die nächste Wahl steht im Herbst 2025 an.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jede wahlberechtigte Person hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen und sollte wissen, wie sich diese auf das Wahlergebnis auswirken. Deshalb habe ich genau das in meiner Sketchnote visualisiert.

a) Erststimme

Mit der Erststimme wählen Sie eine Person, die Ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise. In jedem dieser Wahlkreise treten mehrere Kandidat*innen zur Wahl an. Die meisten gehören einer Partei an. Gewinnen kann die Wahl jeweils nur eine der kandidierenden Personen, nämlich diejenige, der die meisten Wähler*innen des Wahlkreises ihre Stimme geben.

Bisher war den Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in den Wahlkreisen jeweils ein Sitz im Bundestag sicher. Das ist künftig anders:

In den Bundestag einziehen können Direktkandidat*innen nur noch dann, wenn die Partei, der sie angehören, so viele Zweitstimmen erhalten hat, dass genügend Sitze für alle Wahlkreisgewinner*innen der Partei auf Landesebene zur Verfügung stehen (sog. Zweitstimmendeckung). Hat die Partei nicht genügend Zweitstimmen erhalten, werden die Wahlkreisgewinner*innen der Partei im jeweiligen Land in eine Rangfolge gebracht. Maßgeblich ist dabei ihr jeweils erzieltes Wahlergebnis im Wahlkreis. Anschließend werden die zur Verfügung stehenden Sitze an die Wahlkreissieger*innen entsprechend der Rangliste vergeben.

Nach wie vor können auch parteilose Kandidat*innen zur Wahl antreten. Für sie entfällt die Anforderung der Zweitstimmendeckung.

Wählen Sie eine Person, die keine Chance hat, die meisten Stimmen zu erhalten, hat Ihre Erststimme keine Auswirkung auf die Zusammensetzung des Bundestages. Gleiches kann künftig passieren, wenn Sie Ihre Stimme einer kandidierenden Person geben, deren Partei auf Bundesebene nicht mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen (dazu unten mehr) oder nicht genügend Zweitstimmen für alle Wahlkreisgewinner*innen erzielt.

Durch die Neuregelung ist nicht mehr zwangsläufig jeder Wahlkreis und damit jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten. Allerdings wurde die Zahl der Abgeordneten extra von 598 auf 630 angehoben, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass möglichst viele Wahlkreisgewinner*innen einen Sitz im Bundestag erhalten.

b) Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei, genauer: die Landesliste einer Partei. In dieser Liste hat die Partei festgelegt, welche Personen für sie in welcher Reihenfolge in den Bundestag einziehen sollen. Die Zweitstimme ist wesentlich wichtiger als die Erststimme, weil Sie mit ihr Einfluss auf das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag nehmen. Von diesem hängt nicht nur ab, welche Gesetzesvorhaben in den nächsten Jahren Erfolg haben werden, es entscheidet auch darüber, welche politische Ausrichtung die künftige Regierung haben und welche Person der Bundestag zum/zur Bundeskanzler*in wählen wird.

Künftig ist das Zweitstimmenergebnis außerdem dafür maßgeblich, ob alle Direktkandidat*innen der Parteien in den Bundestag einziehen können.

Wichtig zu wissen: Ihre Zweitstimme wirkt sich nur dann auf die Zusammensetzung des Bundestages aus, wenn die von Ihnen gewählte Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält (Fünf-Prozent- oder Sperrklausel). Nimmt die Partei diese Hürde nicht, läuft Ihre Stimme ins Leere.

Bislang gab es eine Ausnahme von der Fünf-Prozent-Klausel. So konnten Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen Direktmandate erzielen konnten. Diese sog. Grundmandatsklausel wurde im Zuge der Wahlrechtsreform ebenfalls gestrichen. Wichtig zu wissen: Die Änderung erfolgte in letzter Minute. Mit einer Bundestagsdrucksache vom 15. März 2023 änderte der Innenausschuss des Bundestages den ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf der Koalition in diesem und ein paar weiteren Punkten ab. Verabschiedet wurde die geänderte Fassung des Gesetzentwurfs am 17. März 2023.

c) Zusammensetzung des Bundestages

Steht fest, welche Parteien es in den Bundestag geschafft haben und wie viele Sitze ihnen jeweils zustehen, werden diese Sitze zunächst auf die Länder verteilt und dort mit den direkt gewählten maximal 299 Wahlkreiskandidat*innen unter Berücksichtigung der Zweitstimmendeckung besetzt. Die verbleibenden Sitze gehen an Kandidat*innen von den Landeslisten in der dort festgelegten Reihenfolge. 

Durch den Wegfall der Grundmandatsklausel sowie der Überhang- und Ausgleichsmandate wird der Bundestag nicht nur mit 630 Abgeordneten deutlich kleiner als bisher (aktuell sind es 736), er wird sich aller Voraussicht nach auch deutlich anders zusammensetzen.

2. Sketchnote zum Wahlsystem

Die Sketchnote stellt die wichtigsten Aspekte des Wahlsystems als Strukturbild dar. Wiedergegeben wird der Rechtsstand nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf. Siehe dazu den Beitrag vom 17. März 2023 auf der Website des Deutschen Bundestages, in dem auch die relevanten Bundestagsdrucksachen verlinkt sind.

Wer nach einer verständlichen Vorstellung und Besprechung der Wahlreform sucht: Empfehlen kann ich die Podcast-Folgen der Lage der Nation, die sich mit dem Thema befassen: Ausgaben Nr. 319 (Jan. 2023 zum ursprünglichen Gesetzentwurf) und Nr. 327 (zur Abschaffung der Grundmandatsklausel).

3. Sketchnote nutzen

Im Shop können Sie Lizenzen für die Sketchnote erwerben. Nach dem Kauf erhalten Sie eine PDF-Datei zum Download.

Das bisherige Wahlsystem gibt die Sketchnote zur Bundestagswahl 2021 wieder. Diese können Sie unter den Bedingungen kostenfrei verwenden, die auf der verlinkten Seite aufgeführt sind.


Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


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