Nicola Pridik

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Aktuelle Seite: Startseite / 2016 / Archiv für Juli 2016

Archiv für Juli 2016

26. Juli 2016 von Nicola Pridik

Bildvokabeln für den juristischen Alltag (13): Akte

Der Beitrag wurde im Dezember 2020 überarbeitet.

Gerichtsakten, Mandantenakten, Personalakten – was wären Jurist:innen ohne Akten? Ist dies eigentlich schon aktenkundig? Nein? Dann nehmen Sie es bitte zu den Akten. Danke. Kann schließlich sein, dass jemand Akteneinsicht beantragt. Sie sehen schon: Auf Akten sollten Sie als Jurist:in unbedingt vorbereitet sein – auch visuell. Das Schöne ist: Wenn Sie wissen, wie Sie eine Akte zeichnen können, sind nur kleine Veränderungen in der Zeichnung nötig, um verschiedene Begriffe rund um die Akte zu visualisieren. Einige Beispiele haben ich in diesem Beitrag für Sie zusammengetragen.

Aktenordner zeichnen

Zum Warmwerden zunächst ein Aktenordner, den Sie fix nachgezeichnet haben.

Aktenordner zeichnen

Akte zeichnen

Die nach oben geöffnete Akte eignet sich für eine Zeichnung besonders gut, weil sie viel Spielraum für Variationen lässt, wie die Beispiele unten zeigen. Sie können die Akte „sprechen“ lassen, damit der Betrachter etwas über ihren Inhalt erfährt, ihr etwas zufügen oder entnehmen und den Aktendeckel beschriften oder bebildern.

Akte zeichnen

Begriffe rund um die Akte

Wenn Sie der Akte etwas hinzufügen wollen, so wie in den folgenden Beispielen, beginnen Sie jeweils mit den Schritten 1 bis 3 der Zeichenanleitung, ergänzen dann den Pfeil oder die Sprechblase und vollenden die Akte schließlich mit den Zeichenschritten 4 bis 6. Wichtig: Ziehen Sie bei Schritt 4 die waagerechte Linie nicht durch, sondern lassen Sie etwas Abstand zum Pfeil bzw.  zur Sprechblase. Bei der Mandanten- und Gerichtsakte zeichnen Sie erst die Akte fertig und ergänzen dann das Bild auf dem Aktendeckel.

Begriffe rund um die Akte

Weitere Beiträge der Zeichenserie

01 - Gesetzbuch

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02 - Dokument

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03 - Lupe

Lupe
04 - Waage

Waage
05 - Regenschirm
Regenschirm

06 - Geld

Geld
07 - Vertrag

Zwei Personen geben sich die Hände
08 - Kalender

Tageskalender
09 - Gefahren und Risiken

Bombe
10 - Unternehmen

Bürogebäude
11 - Menschen im Gespräch

Zwei Personen mit Sprechblase
12 - Uhr

Uhr
13 - Akte

Akte
14 - Autos

Auto
15 - Öffentlich kommunizieren

Megafon
16 - Stift

Stiftspitze
17 - Orientieren und entscheiden

Leuchtturm
18 - Vortragen und präsentieren

Person zeigt auf ein Objekt auf einer Leinwand
19 - Ziele

Zielscheibe
20 - Hürden und Hindernisse

Absperrung
21 - Planen

Geschlossene Tür A und geöffnete Tür B
22 - Briefumschlag

Briefumschlag

Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, LinkedIn:www.linkedin.com/in/npridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Wie Rechtsvisualisierung das Recht verständlicher macht

Sketchnotes zu rechtlichen Themen

Zeichnen üben mit Bild-Karteikarten

Kategorie: Zeichentipps für Juristen Stichworte: Akte zeichnen, Akteneinsicht, aktenkundig, Aktenordner zeichnen, Gerichtsakte, Mandantenakte, Personalakte, zu den Akten nehmen

19. Juli 2016 von Nicola Pridik

Rechtsvorschriften als Sketchnote: “Unfallflucht”, § 142 StGB

Der Beitrag wurde zuletzt im Januar 2021 bearbeitet.

Gesetze sind für Menschen gemacht, die sie beachten sollen. Gleichzeitig sind sie aber häufig so formuliert, dass ihre Adressaten weder Lust haben, sie zu lesen, noch ihren Inhalt verstehen, wenn sie sich denn die Mühe machen. Was also tun? Können Visualisierungen vielleicht helfen, den Zugang zum Gesetz zu erleichtern? Das versuche ich derzeit herauszufinden, indem ich Sketchnotes zu verschiedenen Rechtsvorschriften erstelle. Diesmal habe ich mir § 142 StGB vorgenommen, der das unerlaubte Entfernen vom Unfallort regelt.

Warum ausgerechnet Sketchnotes?

Rechtsvorschriften sind häufig nur dann zu verstehen, wenn man um ihre Struktur weiß bzw. um den Kontext, in den sie eingebunden sind. Sketchnotes können diese Strukturen sichtbar machen. Das haben sie mit juristischen Schaubildern gemeinsam. Darüber hinaus bieten sie als handgezeichnete und -geschriebene Notizen einen schönen Kontrast zur formalen und abstrakten Gesetzessprache. Sie bringen also optimale Voraussetzungen mit, um Menschen für das Recht zu interessieren und das Lesen des Gesetzestextes zu erleichtern.

Weitere Informationen zu Sketchnotes inklusive Linktipps finden Sie im Artikel Rechtsvorschriften als Sketchnote: Schuldnerverzug, § 286 BGB.

Von der Idee zur Sketchnote

§ 142 StGB ist ein gutes Beispiel für eine Norm, die aufgrund ihrer speziellen Systematik nur schwer zu verstehen ist. Zudem erschließt sich dem Leser ihre Bedeutung nur über den Schutzzweck: Warum genau soll man den Unfallort eigentlich nicht verlassen und auf wen soll man ggf. warten? Wer oder was soll hier geschützt werden? Diese beiden Punkte, nämlich Systematik und Schutzzweck, mussten also unbedingt hinein in die Sketchnote. Das war ein wichtiges Ergebnis der inhaltlichen Vorüberlegungen.

Die nächste Hürde bestand darin, die Vielzahl möglicher Fallkonstellationen auf eine in sich stimmige Geschichte zu reduzieren, die geeignet ist, den wesentlichen Inhalt der Vorschrift zu transportieren: Welche Unfallsituation eignet sich? Welche Personen sind erforderlich und was sollten die Personen im Bild tun? Um hier eine Entscheidung treffen zu können, musste ich mich intensiv mit § 142 StGB auseinandersetzen und ihn im Kern verstehen. Bei der Auffrischung des kaum noch vorhandenen Wissens aus Studienzeiten halfen mir Lehrbücher zum Strafrecht und die Recherche im Internet.

Anschließend dann die visuelle Umsetzung auf Papier, die einige Versuche brauchte, bis sämtliche Inhalte ihren Platz gefunden hatten und die Systematik gut zu erkennen war. Ich zeichne alles mit Bleistift vor (ein Glück, dass der Radiergummi erfunden wurde!) und ziehe die Linien anschließend mit einem schwarzen Fineliner nach. Auch das klappt nicht immer auf Anhieb … Die Schwarzweiß-Fassung der Sketchnote scanne ich dann hochaufgelöst ein und koloriere sie anschließend über ein Grafiktablett in Photoshop. Das ist sehr praktisch, weil man hier mit verschiedenen Ebenen arbeiten und mit Farben experimentieren kann, ohne bei Nichtgefallen nochmal ganz von vorn anfangen zu müssen. Mein Vorgehen habe ich im Beitrag So entstehen meine Sketchnotes zu rechtlichen Themen erklärt.

Nachtrag im Jan. 2021: Es hat etwas gedauert, aber inzwischen fertige ich meine Sketchnotes komplett digital an. Nach wie vor finde ich aber, dass das Zeichnen auf Papier auch ein Menge für sich hat.

Die Sketchnote zur Unfallflucht

Nun aber zum Ergebnis. Zunächst der Gesetzestext, den die Sketchnote visualisiert, anschließend dann die Sketchnote selbst.

§ 142 StGB  Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
  2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Sketchnote zur Unfallflucht, § 142 StGB
Sketchnote zur Unfallflucht, § 142 StGB

 


Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Rechtsvorschriften als Sketchnote: Schuldnerverzug, § 286 StGB

Rechtsvorschriften als Sketchnote: “Brückenteilzeit”, § 9a TzBfG

Bildvokabeln für den juristischen Alltag (Zeichenserie)

Kategorie: Recht anschaulich, Zeichentipps für Juristen Stichworte: Rechtsvorschriften visualisieren, Sketchnote Unfallflucht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

12. Juli 2016 von Nicola Pridik

Bildvokabeln für den juristischen Alltag (12): Uhr

Der Beitrag wurde im Januar 2021 überarbeitet.

Die Uhr eignet sich nicht nur zur Darstellung der Uhrzeit oder einer Zeitdauer in Minuten, sondern ist auch die perfekte Bildvokabel zur Visualisierung des abstrakten Begriffs Zeit. Dieser spielt in unser aller Leben beinahe unentwegt eine Rolle: Meistens läuft uns die Zeit davon, weil wir viel zu tun haben, Fristen einhalten müssen und eigentlich ja auch noch leben wollten zwischendurch. Manchmal ist aber auch Geduld gefragt, weil die Dinge nur im Schneckentempo vorankommen. Dazu fallen mir gleich ein paar Bilder ein. Ihnen auch?

Uhr zeichnen

Mit der Uhr können Sie konkrete Uhrzeiten visualisieren oder auch den abstrakten Begriff der Zeit. Möglichkeiten, eine Uhr zu zeichnen, gibt es viele. Mir gefällt diese hier ganz gut:

Uhr zeichnen

Eine schöne Uhren-Variante ist auch der Wecker, weil er auf fest auf dem Boden steht und nicht wie die runde Uhr in der Luft hängt. Mit dem Wecker können Sie in den Fokus rücken, dass zu einer bestimmten Uhrzeit irgendetwas passiert.

In meine Zeichnung habe ich zudem etwas Dynamik hineingebracht, indem ich den Kreis geöffnet und mit einem Pfeil versehen habe. Das können Sie bei allen runden Uhren machen. Es bietet sich vor allem dann an, wenn Sie die Uhr einsetzen, um den Begriff “Zeit” zu visualisieren.

Wecker

Schneckentempo

Kürzlich musste ich das erste mal eine Schnecke zeichnen (im Rahmen der #ttsketchnotes auf Twitter). So kam ich auf dieses Bild, denn das Schneckenhaus rief geradezu danach, für das Schneckentempo durch eine Uhr ersetzt zu werden. Am einfachsten ist es, wenn Sie zunächst die Uhr zeichnen und dann den Körper der Schnecke.

Schneckentempo

Zeitdauer in Minuten zeichnen

Haben wir alle schon gesehen – nur noch mal zur Erinnerung.

Zeitdauer in Minuten

Die Zeit läuft davon

Ist die Zeit mehr als knapp bemessen, eignet sich eine Eieruhr als Bild. Sie können die Zeichnung wahlweise oben oder unten beginnen:

Eieruhr zeichnen

Weitere Beiträge der Zeichenserie

01 - Gesetzbuch

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02 - Dokument

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Tageskalender
09 - Gefahren und Risiken

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10 - Unternehmen

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11 - Menschen im Gespräch

Zwei Personen mit Sprechblase
12 - Uhr

Uhr
13 - Akte

Akte
14 - Autos

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15 - Öffentlich kommunizieren

Megafon
16 - Stift

Stiftspitze
17 - Orientieren und entscheiden

Leuchtturm
18 - Vortragen und präsentieren

Person zeigt auf ein Objekt auf einer Leinwand
19 - Ziele

Zielscheibe
20 - Hürden und Hindernisse

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21 - Planen

Geschlossene Tür A und geöffnete Tür B
22 - Briefumschlag

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Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, LinkedIn:www.linkedin.com/in/npridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Sketchnotes zu rechtlichen Themen

Rechtsvorschriften als Sketchnote: § 11 BGG (Verständlichkeit und Leichte Sprache)

Sketchnote zur Bundestagswahl 2017

Kategorie: Zeichentipps für Juristen Stichworte: Schneckentempo, Zeit läuft davon, Zeit zeichnen, Zeitdauer in Minuten zeichnen

5. Juli 2016 von Nicola Pridik

Rechtsvorschriften als Sketchnote: Schuldnerverzug, § 286 BGB

Einzelne Paragrafen visualisieren – geht das überhaupt? Und dann noch mit der Hand und nicht am Computer? Das wollte ich wissen und habe mir als Testkandidaten mal den § 286 BGB vorgeknöpft, in dem bekanntlich der Schuldnerverzug geregelt ist. Nah am Wortlaut und Aufbau der Vorschrift wollte ich bleiben, zugleich aber auch Strukturen sichtbar machen und Ungeschriebenes berücksichtigen, das für die Prüfung des Verzugs von Bedeutung ist. Das Ergebnis möchte ich Ihnen in diesem Beitrag vorstellen. Es ist zugleich ein Anwendungsbeispiel für ein paar Bildvokabeln, denen ich mich in den vergangenen Monaten in meinem Blog gewidmet habe.

[Weiterlesen…]

Kategorie: Recht anschaulich, Zeichentipps für Juristen Stichworte: Gesetzestext visualisieren, Juristische Sketchnotes, Rechtsvisualisierung, Schuldnerverzug

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In meinem Blog dreht sich alles um die verständliche Aufbereitung von Rechtsinformationen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsvisualisierung. Außerdem gibt es PowerPoint-, Word- und Zeichen-Tipps (nicht nur) für Juristinnen und Juristen.

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