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DIN ISO 24495-2: Die Norm für klare juristische Kommunikation

Im Dezember 2025 hat das Deutsche Institut für Normung die DIN ISO 24495-2 veröffentlicht. Die darin enthaltenen Leitlinien und Methoden für die juristische Kommunikation sollen Autor*innen helfen, Dokumente mit rechtlichen Inhalten so zu verfassen, dass die adressierten Personen die Inhalte verstehen, ihre Rechte wahrnehmen und ihren Pflichten nachkommen können. Dabei wird ausdrücklich erwähnt, dass auch die visuelle Aufbereitung der Inhalte zur Verständlichkeit beitragen kann.

Der Titel der neuen Norm lautet „Einfache Sprache – Teil 2: Juristische Kommunikation“. Während der erste Teil der Normenreihe zur Einfachen Sprache allgemeinen Grundsätze enthält, wendet der nun veröffentlichte zweite Teil diese Grundsätze auf die juristische Kommunikation an und ergänzt weitere Anforderungen, die speziell für juristische Texte gelten.

Deutscher und internationaler Standard

Die Norm ist nicht nur eine deutsche DIN-Norm, sondern auch eine ISO-Norm, also ein internationaler Standard. Das ergibt sich aus der Bezeichnung „DIN ISO“. Die ISO-Norm 24495-2 „Plain Language – Part 2: Legal Communication“ wurde im August 2025 veröffentlicht. Faktisch handelt es sich bei der DIN-Norm um eine Übersetzung der ISO-Norm mit kleinen sprachlichen Anpassungen und deutschen Beispielen.

Verständliche juristische Kommunikation für alle

Juristische Kommunikation umfasst nach der DIN-ISO-Norm in erster Linie geschriebene Texte, wobei sämtliche Dokumente mit Rechtsbezug gemeint sind, ganz gleich, ob es sich um Hinweise einer Behörde, Briefe der Krankenversicherung, AGB oder Gerichtsentscheidungen handelt.

Auf den ersten Blick könnte man denken, dass der Einfache-Sprache-Kontext nur die rechtliche Kommunikation mit bestimmten Zielgruppen umfasst, doch das Gegenteil ist der Fall:

Juristische Einfache Sprache (so wird sie in der Norm genannt) soll ein Kommunikationsstandard sein, der Jurist*innen ermöglicht, effektiv mit allen Zielgruppen zu kommunizieren, die nicht zu den eigenen Fachkreisen gehören (vgl. DIN ISO 24495-2, Einleitung).

Die Bezeichnung „Einfache Sprache“ meint im Kontext der Norm also eine verständliche Standardsprache, mit der ganz unterschiedliche Personengruppen gut zurechtkommen.

Die einzige Personengruppe, die nicht in den Adressatenkreis einbezogen ist, sind Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Der Grund ist, dass diese Personengruppe Dokumente in „Leichter Sprache“ benötigt. Zur „Leichten Sprache“ gibt es eine andere Norm, die DIN SPEC 33429.

Verständlichkeit weit gefasst

Zentraler Inhalt der DIN ISO 24495-2 sind Leitlinien und Methoden, die aufzeigen, wie Dokumente mit rechtlichen Inhalten verständlicher werden. Hier geht es um weit mehr als um klare Formulierungen und die Erklärung von Fachbegriffen:

  • Es geht auch darum, genauer hinzuschauen, welche Informationen für die Adressat*innen eines Rechtsdokuments überhaupt relevant sind.
  • Es geht um eine klare Textstruktur, treffend formulierte Überschriften und eine logische Abfolge von Informationen, damit die benötigen Informationen gefunden werden.
  • Es geht darum, dass Einleitungen hilfreich sein können, um den Geltungsbereich und Zweck eines Rechtsdokumentes zu verstehen.
  • Es geht um einen respektvollen Ton und
  • den Umgang mit Bezügen auf andere Dokumente.

Und das ist längst nicht alles.

Im Zusammenhang mit der Auffindbarkeit von Informationen wird sogar die Besonderheit berücksichtigt, dass je nach Situation in ein und demselben juristischen Text mal die eine und mal die andere Information relevant ist und schnell gefunden werden muss.

Sämtliche Anforderungen an die Verständlichkeit werden in Anhang B der Norm als Checkliste für Autor*innen bereitgestellt.

Grafische Darstellungen für mehr Verständlichkeit

Was mich als Dienstleisterin für visuelle Rechtskommunikation besonders freut: Die Norm empfiehlt Autor*innen juristischer Texte, auch die grafische Aufbereitung von Inhalten in Betracht zu ziehen, wenn z. B. komplexe Prozesse, Bedingungsgefüge und zeitliche Abfolgen darzustellen sind. Dazu gibt es einen eigenen Abschnitt mit der Nummer 5.3.4. Das ist eine echte Sensation, wenn man bedenkt, dass sich Jurist*innen auch im Jahr 2026 immer noch sehr schwer damit tun, ihre Inhalte in anderen Formaten zu vermitteln als in endlosen Textdokumenten ohne Bilder.

Zu guter Letzt

Die neue DIN-Norm für klare juristische Kommunikation verpflichtet für sich genommen niemanden. Sie enthält lediglich Leitlinien und Methoden für alle, die die Kommunikation von Recht freiwillig verbessern wollen, sei es aus Idealismus, wirtschaftlichen Erwägungen, um die Anzahl von Rechtsverstößen oder Gerichtsverfahren zu reduzieren oder um Vertrauen zu Kunden und Mandanten aufzubauen.

Trotzdem ist es ein wichtiges und schönes Signal, dass es die DIN-Norm nun gibt:

  • Das Thema ist wichtig genug, um auf internationaler und nationaler Ebene in einer ISO- bzw. DIN-Norm geregelt zu werden.
  • Jurist*innen haben nun einen Standard für die Kommunikation mit Menschen außerhalb ihrer eigenen Fachkreise.
  • Es gibt nun nachschlagbare Regeln für klare juristische Kommunikation.
  • Es gibt einen Standard, auf den man sich berufen kann, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand zu begründen, den verständliche Rechtskommunikation in Wort und Bild bedeutet.
  • Es ist leicht, die Standards für klare juristische Kommunikation zur Pflicht zu machen. Es genügt, sie in ein verpflichtendes Dokument, z. B. einen Vertrag, einzubeziehen.
  • Niemand kann mehr behaupten, rechtliche Texte könnten nicht verständlicher werden.

Weitere Infos und Tipps

Wenn Sie Unterstützung bei der verständlichen und anschaulichen Aufbereitung rechtlicher Inhalte benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.