Das Strafbefehlsverfahrenist ein summarisches Verfahren, das ermöglicht, Fälle minder schwerer Kriminalität schnell zu erledigen. Zwischenverfahren, Hauptver-handlung und Rechtsmittel-verfahren entfallen.Die Rechte des Beschuldigten sind gewahrt, weil er mit einem Einspruchgegen den Strafbefehl einen Wechsel in das reguläre Strafverfahren erzwingen kann. StrafvollstreckungsverfahrenErmittlungsverfahrenStaatsanwaltschaft prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten bestehtZwischenverfahrenGericht entscheidet über die Eröffnung des HauptverfahrensReguläres StrafverfahrenHauptverfahren mit HauptverhandlungEröffnungs-beschlussAntrag auf Erlass einesStrafbefehls mit einer bestimmtenRechtsfolgeStrafbefehlsverfahrenGericht prüftdie Strafbarkeit des AngeklagtenGericht prüft den Strafbefehlsantrag nach Aktenlageggf. Rechtsmittelverfahren(Berufung/Revision)Zwingend bei Verbrechen; bei Vergehen nur dann, wenn der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährungverurteilt werden sollEinspruch des BeschuldigtenAnklageGericht überprüft das Urteil der jeweiligen VorinstanzErlassdes Strafbefehls mit der beantragten RechtsfolgeAnfangsverdachtStaatsanwaltschaft ist VollstreckungsbehördeEntscheidungNur bei Vergehen möglich; bei Frei-heitsstrafe nur dann, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird©npridik.deEntscheidungkein Einspruch