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7 Dinge, die Sie über Leichte Sprache wissen sollten

Die Links und ein paar andere Kleinigkeiten wurden am 21. März 2019 aktualisiert.

Vor einiger Zeit berichtete die FAZ unter dem Titel Floskeln für den „Stpfl“ über das Bemühen des Niedersächsischen Justizministeriums um eine verständliche Sprache in der Justiz. Dabei ging es auch um das Thema Leichte Sprache. Auf Twitter formierte sich von juristischer Seite gleich erheblicher Widerstand. So wurde z. B. gefragt, ob nun auch der allgemeine Wortschatz reduziert und Rechtsbehelfsbelehrungen in Kindergartensprache abgefasst werden sollen. Derartigen Äußerungen entnehme ich, dass einigen oder sogar vielen Jurist:innen nicht bekannt ist, um was es bei Leichter Sprache eigentlich geht. Grund genug, darüber mal einen Blogbeitrag zu schreiben.

Ich tue dies nicht als Expertin für Leichte Sprache, sondern als Juristin, die sich sehr für verständliche Sprache interessiert, mit Leichter Sprache aber lange Zeit Mühe hatte. Wie Sie vielleicht wissen, ist deren Ästhetik vor allem durch kurze Hauptsätze, ständige Wiederholungen und einen reduzierten Wortschatz gekennzeichnet. Das wollte mit meiner Vorstellung von Verständlichkeit nicht zusammenpassen. Die Folge ist nämlich, dass der innere Zusammenhalt von Texten verloren geht. Stattdessen werden unzählige Informationshäppchen aneinandergereiht. Für mich sind Texte dagegen verständlich, bei denen die Sätze ineinanderfließen und Inhalte so miteinander verknüpfen, dass man beim Lesen nicht ins Stocken gerät, sondern sich die Zusammenhänge der Informationen wie von selbst erschließen.

„Schön“ finde ich Leichte-Sprache-Texte heute immer noch nicht – weder optisch noch sprachlich. Ich bin aber um die Erkenntnis reicher, dass es darauf auch gar nicht ankommt. Überhaupt glaube ich, vieles rund um das Thema mittlerweile besser zu verstehen. Die sieben wichtigsten Dinge möchte ich nachfolgend mit Ihnen teilen.

Vorab eine kurze Definition für alle, die mit dem Begriff der Leichten Sprache noch nicht viel anfangen können:

Leichte Sprache ist ein Sprachkonzept, das die deutsche Sprache maximal vereinfacht, damit auch Menschen, die aufgrund einer Leseeinschränkung keinen Zugang zur Standardsprache haben, Texte lesen und verstehen können. Die sprachliche Vereinfachung geht mit einer optischen Darbietung der Texte einher, die das Lesen erleichtert.

1. Leichte Sprache ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe

Große Teile der Bevölkerung sind nicht in der Lage, standardsprachliche Texte zu lesen und zu verstehen. So gibt es in Deutschland allein rund 7,5 Mio. funktionale Analphabeten (vgl. LEO-Studie 2011). Hinzu kommen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit Lernschwierigkeiten (z. B. aufgrund einer Legasthenie), an Demenz Erkrankte, Menschen mit Aphasien (Sprachstörungen), prälingual Gehörlose und Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Viele dieser Menschen müssen dauerhaft mit ihrer Leseeinschränkung leben. Das gilt z. B. für Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit Demenz oder Aphasien. Andere sind potenziell in der Lage, durch entsprechendes Training und/oder Förderangebote das Lesen standardsprachlicher Texte zu lernen. Selbst wenn ein Lernerfolg möglich ist, vergeht jedoch regelmäßig viel Zeit, bis die Betroffenen ihr Ziel erreichen.

Alle genannten Personengruppen haben vorübergehend oder sogar dauerhaft keine Chance, selbstbestimmt Informationen über Texte aufzunehmen. Sie sind deshalb aus der Gesellschaft ausgeschlossen, denn in vielen Bereichen des Lebens sind wir auf schriftliche Informationen und die Beherrschung der Schriftsprache angewiesen. Diejenigen, die Texte verfassen, gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass alle Menschen in der Lage sind, zumindest die Standardsprache zu verstehen. (Insbesondere Behörden, Versicherungen und Banken erwarten außerdem von uns, dass wir ihre Fachsprachen beherrschen, aber das nur nebenbei.) Leichte Sprache hilft, die ausgrenzende Sprachbarriere zu überwinden. Denjenigen, die ihr Sprachniveau verbessern können, baut sie darüber hinaus eine Brücke zur Standardsprache. Wenn Sie eine Fremdsprache lernen wollen, sind Sie wahrscheinlich auch froh, wenn Sie zunächst mit leichteren Texten beginnen können, weil die Texte, die Sie z. B. im Internet, in Büchern oder Zeitschriften finden, Sie am Anfang überfordern und Ihnen die Lust am Lernen nehmen.

Eine Mauer trennt die Gesellschaft: die Tür Standardsprache ist verschlossen, die der Leichten Sprache ermöglicht den Zugang

2. Es geht nicht um „schöne“ Sprache

Ich hatte bereits erwähnt, dass die Ästhetik von Leichte-Sprache-Texten nicht mit meiner Vorstellung von Verständlichkeit zusammenpassen will. Gelernt habe ich inzwischen, dass mein Empfinden in dieser Frage gänzlich irrelevant ist, und zwar aus einem einfachen Grund: Ich gehöre nicht zur Zielgruppe. Wer Texte in Standardsprache lesen und verstehen kann, empfindet Leichte-Sprache-Texte zwangsläufig als befremdlich, weil die sprachlichen Möglichkeiten hier erheblich eingeschränkt sind. Das zeigen bereits folgende Regeln auf Satzebene:

  • Nur Hauptsätze sind erlaubt, keine Nebensätze.
  • Es gibt keinen Genitiv.
  • Es gibt kein Imperfekt und kein Futur.
  • Es gibt keinen Konjunktiv.
  • Es gibt kein Passiv.

Der Punkt ist: Es hat Gründe, warum diese Regeln existieren. Wer selbst nicht betroffen ist, kann es sich zwar nur schwer vorstellen, aber es gibt Menschen, die können tatsächlich nur eine Information pro Satz aufnehmen, einen Genitiv nicht verarbeiten oder haben Mühe, Formulierungen im Passiv zu verstehen. Nicht jeder hat mit allen Facetten der Sprache Probleme, aber in der Leichten Sprache werden alle berücksichtigt, um Informationen einer möglichst breiten, sehr heterogenen Leserschaft zugänglich zu machen. Den Luxus „schöner“ Sprache kann sich im Kontext von Leichter Sprache niemand leisten. Es geht vielmehr darum, ob Menschen Informationen aufnehmen und verstehen können oder nicht. Um einen Vergleich zu bemühen: Leichte Sprache ist so etwas wie die Rollstuhlrampe der Menschen mit Leseeinschränkungen. Sie ist allein dazu da, eine (Sprach-)Barriere zu überwinden. Ob die Rampe gut aussieht oder Menschen gefällt, die Treppen steigen können, spielt keine Rolle. Und wenn Menschen ohne Leseeinschränkungen kritisieren, einen Genitiv könne doch jeder verstehen, ist das ungefähr so, als würde man dem Rollstuhlfahrer sagen, er solle sich wegen der zwei Stufen mal bloß nicht so anstellen.

3. Nicht jeder Text in Leichter Sprache ist ein guter Text

Die ersten wissenschaftlich fundierten Regeln für Leichte Sprache wurden erst 2015 von der Forschungsstelle Leichte Sprache (Universität Hildesheim) veröffentlicht. Drei weitere Bücher der Forschungsstelle sind im letzten Jahr (2016) im Duden-Verlag erschienen. Davor gab es nur sehr allgemein gehaltene Regeln, die zwar wichtige Vorgaben machten, die Leichte-Sprache-Übersetzer:innen aber zugleich mit vielen Fragen zurückließen. So hat das Netzwerk Leichte Sprache beispielsweise ein Regelwerk in Leichter Sprache (PDF) veröffentlicht und von Inclusion Europe stammt das Regelwerk Informationen für alle. Diese Regeln wurden von der Forschungsstelle konkretisiert und sprachwissenschaftlich unterfüttert, teilweise aber auch verändert.

Leichte Sprache ist also noch ein sehr junges Sprachkonzept, das erst seit kurzem professionelle Formen annimmt. Viele Leichte-Sprache-Texte, die in der Vergangenheit entstanden sind, entsprechen nicht den wissenschaftlichen Regeln. Das liegt aber nicht daran, dass die Übersetzer(innen) schlechte Arbeit geleistet haben. Es hat vielmehr damit zu tun, dass sie auf Grundlage der relativ allgemein gehalten Regelwerke und ihrer eigenen Erfahrungen mit den Zielgruppen andere Standards entwickelt hatten. Als Maßstab der Qualität und Verständlichkeit zählte allein die „Prüfung“ der Texte durch Vertreter der Zielgruppe(n). Heute existieren wissenschaftliche Regeln (deren empirische Überprüfung noch aussteht) und Prüfgruppen nebeneinander. Mithilfe der wissenschaftlichen Regeln werden die Leichte-Sprache-Übersetzungen besser und die Prüfgruppen sind wichtig, weil sie die Zielgruppen in die Entwicklung der Leichten Sprache einbeziehen.

4. Leichte Sprache ist kein falsches Deutsch

Ein Arm hält ein Schild mit der Aufschrift "Kein falsches Deutsch" ins Bild

Zuweilen wundert man sich über sehr abenteuerliche Schreibweisen von Wörtern in Leichte-Sprache-Texten (Beispiele: Rede-Wendungen, Quer-Verweis). Ich war sehr beruhigt, als ich erfuhr, dass die Forschungsstelle Leichte Sprache so etwas nicht gutheißt und mit dem Mediopunkt, der eine reine Lesehilfe darstellt, eine Alternative anbietet: Rede•wendungen, Quer•verweis. Die Forschungsstelle sagt ganz klar: Alle Texte in Leichter Sprache müssen grammatikalisch und orthografisch richtig sein. Das ist schon deshalb wichtig, weil es fatal wäre, Menschen falsches Deutsch zu vermitteln, denen die Leichte Sprache nur den Zugang zur Standardsprache ermöglichen soll.

5. Leichte Sprache ist immer nur ein zusätzliches Angebot

Niemand, der sich für Leichte Sprache einsetzt, will die Standardsprache abschaffen oder den Wortschatz reduzieren. Leichte-Sprache-Texte sind immer nur ein ergänzendes Angebot. Das gilt insbesondere für Texte im juristisch-administrativen Bereich. Diese Texte kann und sollte man zwar aus meiner Sicht für jedermann verständlicher formulieren, das hat aber nichts mit Textangeboten in Leichter Sprache zu tun, die nur für spezielle Zielgruppen wichtig sind. Für diese Zielgruppen hat der Leichte-Sprache-Text ungefähr dieselbe Bedeutung wie für wenig fremdsprachenbegabte Menschen wie mich das Angebot, sich eine fremdsprachige Website auf Knopfdruck übersetzen lassen zu können, deren Inhalt einem sonst nicht zugänglich wäre.

6. Leichte-Sprache-Texte sind nicht justiziabel

Übersetzungen von Standard- oder Fachtexten in Leichte Sprache funktionieren anders als andere Übersetzungen. Zugunsten der Verständlichkeit muss teilweise sehr tief in den Text eingegriffen werden. Häufig kommt man nicht umhin, auf Inhalte zu verzichten oder sie deutlich zu vereinfachen. Die Folge kann sein, dass die Inhalte aus fachlicher Sicht nicht mehr ganz exakt wiedergegeben werden. Auch erfüllen die Texte womöglich nicht mehr alle gesetzlichen Vorgaben. In einer Stellenausschreibung in Leichter Sprache würde man z. B. zugunsten der Verständlichkeit darauf verzichten, Männer und Frauen gleichermaßen anzusprechen, so wie es das Arbeitsrecht vorschreibt. Umso wichtiger zu wissen ist, dass Leichte-Sprache-Texte nicht justiziabel sind. Niemand kann aus ihnen Rechte herleiten oder mit ihnen gegen Gesetze verstoßen. Hier ist immer der Ausgangstext relevant.

7. Verständliche Sprache ist nicht gleichbedeutend mit Leichter Sprache

Je leichter die Sprache, desto mehr Menschen können Texte verstehen. Leichte-Sprache-Texte bieten das Maximum an Vereinfachung und werden deshalb von nahezu allen Menschen verstanden. Eine andere Frage ist, ob alle Menschen Freude daran haben, sie zu lesen. Womit ich wieder beim Thema „schöne“ Sprache wäre und meiner Vorstellung von Verständlichkeit. Auch Texte in Einfacher Sprache, in Standardsprache oder Fachsprache können verständlich sein, wenn der Autor die Regeln für verständliches Schreiben kennt, er sich Mühe gibt beim Schreiben und seinen Text ggf. lektorieren lässt. Der Leserkreis, der die Texte versteht, ist jedoch deutlich kleiner als bei der Leichten Sprache. Die Freude am Lesen ist für diese Leser umso größer, denn die Sprache ist „schöner“ und angenehmer zu lesen, wenn man sie in ihren Möglichkeiten weniger stark einschränkt. (Das heißt allerdings nicht, dass die Sprache immer schöner wird, je mehr man ihre Möglichkeiten ausreizt.) Zugleich muss man sich aber der Tatsache bewusst sein, dass der kleinere Leserkreis auch bedeutet, dass man Menschen ausschließt, die den Text womöglich auch gern gelesen hätten.

Für welches Sprachniveau man sich bei seinen Texten entscheidet, hängt also letztendlich von der Zielgruppe ab. Wer soll den konkreten Text verstehen? Haben die Leser Leseeinschränkungen? Welcher Art sind diese Einschränkungen? Und was bedeutet das für den Text? Welche Regeln der Vereinfachung sind zu beachten?

Viele Texte, die Ihnen unter dem Stichwort „Leichte Sprache“ begegnen, sind übrigens tatsächlich Texte in Einfacher Sprache. Bei dieser sind die Regeln nicht ganz so streng wie bei der Leichten Sprache. Vor allem sind kurze Nebensätze erlaubt. Die nicht ganz zutreffende Deklaration der Texte kann ein Hinweis darauf sein, dass eine Übersetzung in Leichte Sprache gewollt war, das Vorhaben aber nicht geglückt ist; es kann aber auch damit zusammenhängen, dass die Übergänge zwischen Leichter und Einfacher Sprache fließend sind, den Texten unterschiedliche Regelwerke zugrunde liegen oder sich Auftraggeber die Texte genau so gewünscht haben.

Zeitstrahl an dem drei Rechtsgrundlagen aufgereiht sind: 2008/09: UN-BRK, 2011: BITV 2.0, 2018: § 11 BGG

Wer seine Zielgruppe nicht genau kennt, von Rechts wegen alle Bürger des Landes erreichen muss oder möglichst viele erreichen will, kommt nicht umhin, auch ein Angebot in Leichter Sprache zu machen. Für die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung ist dies nunmehr in § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gesetzlich geregelt. Die Vorschrift gilt in ihrer jeweils geltenden Fassung über entsprechende Verweisvorschriften im SGB I und SGB X auch für das Sozialverwaltungsverfahren und die Ausführung von Sozialleistungen.

§ 11 BGG  Verständlichkeit und Leichte Sprache (Worlaut ab 1. Januar 2018)
(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.

(2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.

(3) Kosten für Erläuterungen im notwendigen Umfang nach Absatz 1 oder 2 sind von dem zuständigen Träger öffentlicher Gewalt nach Absatz 1 zu tragen. Der notwendige Umfang bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf der Berechtigten.

(4) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die in Satz 1 genannten Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.

Nachtrag: Zum neuen § 11 BGG gibt es nunmehr einen eigenen Blogbeitrag mit Sketchnote.

Ausblick

Die gesetzliche Verankerung der Leichten Sprache im Behindertengleichstellungsgesetz, neue Angebote in den Medien sowie das Engagement der Befürworter von Leichter Sprache sorgen derzeit dafür, dass das Thema Verständlichkeit von Sprache nicht nur öffentlich diskutiert, sondern auch mit gesellschaftlicher Teilhabe in Verbindung gebracht wird. Immer mehr Menschen denken im Zusammenhang mit Barrierefreiheit nicht mehr nur an Rollstuhlrampen, sondern auch an sprachliche Barrieren, die es mit entsprechenden Angeboten zu überwinden gilt.

Gleichzeitig müssen sowohl Befürworter als auch Kritiker der Leichten Sprache damit leben, dass sie es mit einem sehr jungen Sprachkonzept zu tun haben,

  • das noch nicht alle Leichte-Sprache-Übersetzer sprachwissenschaftlich fundiert beherrschen,
  • das sich in der Entwicklung befindet,
  • das variabel ist,
  • sehr unterschiedliche Zielgruppen im Blick hat und
  • bisher auf viele Fragen noch keine sicheren Antworten geben kann.

Umso wichtiger ist es, dass die Forschung weiter vorangeht, die Ergebnisse empirisch untersucht werden (Nachtrag: dies geschieht insbesondere an der Uni Mainz im Graduiertenkolleg „Einfach komplex – Leichte Sprache“) und die Ausbildung für Leichte-Sprache-Übersetzer:innen) besser und umfangreicher wird. An der Uni Hildesheim ist beispielsweise der Masterstudiengang „Barrierefreie Kommunikation“ in Planung, der zum Wintersemester 2018/19 starten soll (Nachtrag: es gibt ihn inzwischen).

Von einem selbstverständlichen Umgang mit Leichter Sprache sind wir in Deutschland noch weit entfernt, aber nach meinem Eindruck haben wir den Zug ins Rollen gebracht und gute Chancen, unser Ziel zu erreichen.

Sketchnote zur Leichten Sprache

Tipp: Die Sketchnote können Sie in meinem Shop erwerben.


Nicola Pridik

Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de


Juristische Schaubilder in Leichter Sprache

Visualisierung rechtlicher Inhalte in Leichte-Sprache-Texten

Rechtsvorschriften als Sketchnote: § 11 BGG (Verständlichkeit und Leichte Sprache)