Nicola Pridik

  • Profil
    • Über mich
    • Über meine Arbeit
  • Leistungen
    • Strukturbilder | Übersichten
    • PowerPoint-Folien
    • Sketchnotes
    • Lektorat | Textredaktion
    • Textformatierung in Word
  • Arbeitsproben
    • Strukturbilder | Übersichten
    • PowerPoint-Folien
    • Sketchnotes
  • Referenzen
    • Meine Kunden
    • Publikationen »
      • Fachbeiträge
      • Strukturbilder
      • Lektorat
  • Blog
  • Kontakt
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für 2020

Archiv für 2020

28. November 2020 von Nicola Pridik

7 Visualisierungsideen gegen Textfolien mit Aufzählungspunkten

Die Platzhalter mit Listenfunktion in PowerPoint sind etwas Wunderbares: Sie erlauben Vortragenden, ihr Redemanuskript an die Wand zu werfen, ohne sich dabei schlecht fühlen zu müssen. Schließlich enthalten die Folien keinen Fließtext, sondern folgen dem Stakkato von Aufzählungspunkten. Übersehen oder gar verdrängt wird dabei, dass die Präsentation eigentlich dazu da ist, den mündlichen Vortrag visuell zu begleiten. Das heißt nicht, dass Sie auf Text verzichten müssen. Sie sollten jedoch den Fokus auf die Veranschaulichung der Inhalte richten und die Folien weder als Teleprompter noch als Handout missbrauchen. Wie das im Fall von Textfolien mit Aufzählungspunkten praktisch aussehen kann, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.

Der Beitrag stammt ursprünglich aus dem Jahr 2017. Für die Neuveröffentlichung habe ich ihn überarbeitet und um weitere Beispiele erweitert.

Nach meiner Erfahrung reichen die folgenden sieben Visualisierungsstrategien aus, um einen großen Anteil der üblichen Textfolien mit Listenpunkten in rechtlichen Präsentationen (und vermutlich nicht nur in diesen) in ansprechende Blickfänger zu verwandeln, die zum Verständnis beitragen und im Gedächtnis bleiben:

1. Finden Sie ein Bild für die gesamte Liste

Manche Listen lassen sich in ihrer Gesamtheit in ein Bild übertragen. Bei abstrakten Inhalten wird das stets eine Metapher sein. Der Vorteil einer solchen Visualisierung ist, dass sie sich sehr gut einprägt, denn das Abstrakte wird durch das Bild greifbarer. In dem folgenden Beispiel habe ich z. B. mit einer Metapher aus dem Straßenverkehr die Grundfreiheiten als Voraussetzung für den europäischen Binnenmarkt visualisiert. Wie Sie sehen, beinhaltet die rechte Folie fast genauso viel Text wie die linke. Durch die Visualisierung wirkt sie aber interessanter und lebendiger:

Liste: Grundfreiheiten
Visualisierung einer Liste als Metapher

Sind die Inhalte konkreter, so wie im nächsten Beispiel, kann das Bild auch eine Szene aus dem Leben sein. Hier ist es der Datenschutzbeauftragte, der in seinem Büro sitzt. Visualisiert habe ich eine Liste mit Ressourcen, die einem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stehen sollten:

Liste, die als Szene aus dem Leben visualisiert wurde

Gemeinsam ist diesen beiden und auch fast allen Visualisierungen, die noch folgen, dass die Listenpunkte nicht durch Bilder ersetzt werden, sondern die Bilder die (möglichst kurz gehaltenen) Texte zusätzlich veranschaulichen. Dabei braucht nicht nur der Text das Bild. Das Bild braucht auch den Text, denn Bilder sind immer mehrdeutig und erhalten nur durch den Text ihre konkrete Bedeutung auf der Folie. Das Ergebnis der Visualisierung sind also immer Text-Bild-Kombinationen. Man könnte meinen, dass dies eine unnötige Doppelung ist. Tatsächlich nimmt unser Gehirn die Inhalte aber gerade auf diesem Weg besonders gern und nachhaltig auf.

2. Setzen Sie die Listenpunkte in Beziehung zueinander

Häufig beinhalten Listen auf PowerPoint-Folien nicht einfach nur eine lockere Aneinanderreihung von Begriffen oder Inhalten. Stattdessen nehmen die einzelnen Listenpunkte Bezug aufeinander, lassen Strukturen erkennen oder beschreiben diese sogar. Die folgende Liste enthält z. B. Phasen, die während einer Verhandlung aufeinander folgen. Es bot sich deshalb an, sie auf einem Zeitstrahl anzuordnen, der hier aus Platzgründen geschwungen ist.

Liste: Verhandlungsphasen
Verhandlungsphasen als Zeitstrahl

Vielleicht sind auch alle Listenpunkte auf denselben Bezugspunkt ausgerichtet, so wie beim nächsten Beispiel. Hier waren auf der Ausgangsfolie Faktoren aufgelistet, die darüber entscheiden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutzgrundsätze ergriffen werden sollten. Da für diese Maßnahmen im Datenschutzrecht die Abkürzung TOM  gebräuchlich ist, kam mir die Idee, diese groß in der Folienmitte zu platzieren und die Einflussfaktoren mit Pfeilen um sie herum anzuordnen.

Listenpunkte, die einen gemeinsamen Bezugspunkt haben

3. Kombinieren Sie die Listenpunkte mit Icons

Für Listen mit relativ wenig Text eignet sich noch eine weitere Visualisierungsstrategie: die Kombination der Listenpunkte mit Icons. Was einfach klingt, kann in der Praxis durchaus zur Herausforderung werden, denn erfahrungsgemäß tanzt gerne mindestens ein Listenpunkt aus der Reihe und erschwert die Suche nach einer Bildidee. Oder es fehlt das passende Icon zu der Idee, was ebenso ärgerlich ist.

In der Regel empfiehlt es sich aus Platzgründen, die Listenpunkte nicht untereinander, sondern in Blöcken nebeneinander anzuordnen:

Liste: Planung und Vorbereitung

Haben Sie vier Listenpunkte und nutzen Sie das Folienformat 16:9, können Sie alternativ auch die folgende Anordnung wählen:

Als Text-Bild-Kombination visualisierte Listenpunkte

Oder Sie entscheiden sich für Kreise. Probieren Sie aus, ob es besser aussieht, wenn Sie die Icons komplett in den Kreisen platzieren oder sie überstehen lassen, so wie in diesem Beispiel:

Als Text-Bild-Kombination visualisierte Listenpunkte

4. Widmen Sie Listenpunkten eine ganze Folie

Bei Listen mit wenig Text mögen die bisher genannten Strategien gut funktionieren, aber was tun Sie, wenn die Listenpunkte mehrzeilig sind und sich auch nicht auf ein Stichwort reduzieren lassen? Dieser Fall tritt gar nicht so selten auf. Viele PowerPoint-Anwender:innen lieben es geradezu, alles in einer Liste zu sammeln, was sie zu einem Thema sagen wollen, am besten in ganzen Sätzen. Wenn Sie sich dabei ertappen, kopieren Sie die Liste schnell in den Notizenbereich der Folie und erinnern Sie sich daran, dass Sie weder ein Vortragsmanuskript noch ein Handout erstellen wollen. Es geht um Präsentationsfolien, die Ihren Vortrag visuell (!) begleiten sollen. Fragen Sie sich deshalb: Welcher Punkt in der Liste ist der wichtigste zum Thema? An was soll sich das Publikum später erinnern? Diesen wichtigsten Punkt greifen Sie sich heraus und widmen ihm eine ganze Folie. Auf dieser Folie kombinieren Sie den (ggf. gekürzten) Text des Listenpunktes mit einem Bild, das die Aussage des Textes stützt.

Im folgenden Beispiel habe ich nur den ersten Listenpunkt visualisiert, weil hier die Kernaussage formuliert wird. Bei den anderen beiden Punkten genügt es aus meiner Sicht, wenn sie im Vortrag erwähnt werden und/oder in Textform später in einem Handout nachzulesen sind.

Liste: Betriebsfeiern - Pflicht zur Teilnahme?
Visualisierung eines Listenpunktes auf einer Folie

Wenn alle Punkte wichtig sind, können Sie auch jedem einzelnen eine Folie widmen. Sie müssen keine Sorge haben, dass Ihre Präsentation dadurch zu umfangreich wird. Die Zahl der Folien nimmt zwar deutlich zu, da die Folien durch die Visualisierung jedoch an Leichtigkeit gewinnen, wird Ihr Publikum dies nicht als störend empfinden. Im Gegenteil: Es wird Ihrem Vortrag besser folgen können, als wenn Sie ihm nur eine einzige Textfolie zeigen. Die folgenden beiden Listenpunkte kennen Sie schon von der Liste unter Punkt 3. Hier kommen die Inhalte nur viel besser zur Geltung, weil sie jeweils eine ganze Folie für sich haben.

Visualisierung eines Listenpunktes auf einer Folie

Und was ist, wenn Sie nicht zu jedem Listenpunkt ein Bild finden? Dann wird es in der Regel kein Problem sein, nur den Text dieses Punktes auf die Folie schreiben. Anders als bei allen Listenpunkten auf einer Folie (vgl. Punkt 3), wo in diesem Fall bei einem Punkt eine Lücke klaffen würden, können Sie hier jeden Listenpunkt individuell behandeln. Das funktioniert nur dann nicht, wenn es sich bei den Listenpunkten um eine echte Liste im Sinne einer Aufzählung handelt, die vom Publikum auch als solche wahrgenommen wird. Genau das ist bei Listen mit viel Text auf PowerPoint-Folien jedoch selten der Fall. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass es sich bei diesen Listen um eine Aneinanderreihung in sich abgeschlossener Gedanken handelt, die nur deshalb als Liste gekennzeichnet sind, weil man sie so auf einer Folie kombinieren kann. Sie dividieren die Gedanken nun lediglich auseinander und widmen ihnen eigene Folien. Niemand wird hier erwarten, dass Sie die Gedanken jeweils in der gleichen Form präsentieren, und schon gar nicht auf die Idee kommen, dass alle Inhalte vorher Teil einer Liste waren.

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Verteilen Sie Ihre Inhalte großzügig auf viele Folien! Es gehört nicht so viel Text auf die Folie, bis kein Platz mehr ist, sondern wie Ihre Zuhörer:innen bei Ihrem Vortrag aufnehmen können. Und das ist sehr wenig. Mit viel Text sorgen Sie selbst dafür, dass Ihnen keiner mehr zuhört, weil alle damit beschäftigt sind, Ihre textreichen Folien zu lesen. Zudem können Sie Vortrag und Folien viel besser aufeinander abstimmen, wenn nur wenig Text auf den Folien steht.

5. Bringen Sie die Listenpunkte in eine andere Form

Gelingt es nicht, die Inhalte der Listenpunkte zu visualisieren, können Sie in Erwägung ziehen, die Liste als solche in eine andere Form zu bringen. Anders als oben unter Punkt 1 müssen Sie dabei kein Gesamtbild für die Liste suchen. Sie müssen lediglich eine Darbietungsform für die Listenpunkte finden, die zum Inhalt der Liste passt. Ist Ihre Liste beispielsweise das Ergebnis eines Brainstormings, bietet es sich an, die Punkte in Form von Haftnotizen auf der Folie zu platzieren:

Brainstorming-Liste
Listenpunkte als Haftzettel

Oder Sie machen Ihre Folie mithilfe eines Kork-Hintergrundes zu einer Pinnwand, an die Sie Zettel mit Pinnnadeln heften. Haftzettel und Hintergründe finden Sie – ebenso wie Icons – in diversen Bilddatenbanken.

Beinhaltet die Liste kommunikative Empfehlungen, können Sie die Listenpunkte in Sprechblasen platzieren:

Liste: Handeln Sie so transparent wie möglich
Listenpunkte in Sprechblasenform

6. Machen Sie die Punkte zum Gesprächsgegenstand

Diese Strategie ist nicht so universal einsetzbar wie die meisten anderen Strategien, die ich Ihnen in diesem Beitrag vorstelle. Sie kann aber durchaus mal eine willkommene Abwechslung sein. Der Visualisierungsansatz sieht hier so aus, dass Sie die Inhalte der Liste als Gesprächssituation darstellen und die einzelnen Listenpunkte den Beteiligten in Form von Sprechblasen in den Mund legen. Letztlich handelt es sich um eine Kombination aus den Strategien 1 und 5: Die Listenpunkte stehen auch hier in Sprechblasen, nur sind diese anders als bei Strategie 5 den Personen in einem Bild zugeordnet.

In dem folgenden Beispiel geht es um den Tätigkeitsbericht des Betriebsrats: Was kommt hinein und was ist sonst zu beachten? Ich fand, dass man die Betriebsratsmitglieder darüber diskutieren lassen kann. Deshalb habe ich aus der Liste eine Teamsitzung des Betriebsrats gemacht, in der die Mitglieder gemeinsam überlegen, über was sie wie berichten wollen. In der Szene erinnert eine Person daran, dass die Verschwiegenheitspflicht zu beachten ist. Da dies besonders wichtig ist, habe ich diese Sprechblase farblich hervorgehoben.

Liste: Tätigkeitsbericht des Betriebsrats
Visualisierung von Listenpunkten als Sprechblasen

7. Kombinieren Sie die gesamte Liste mit einem Bild

Bei der letzten Strategie belassen Sie die Liste im Wesentlichen so, wie sie ist. Sie setzen jedoch ein Bild daneben, das zum Thema der Liste passt. Das Beispiel zeigt, dass selbst diese ganz einfache Form der Visualisierung der Liste guttut. Der Vorteil der Strategie liegt auf der Hand: Sie müssen nicht zu jedem Listenpunkt ein Bild finden. Umfangreichere Listen können Sie auf zwei oder mehr Folien verteilen. Das Bild kann jeweils dasselbe bleiben.

Liste: Betriebsausflüge
Liste mit Bild

Noch ein Tipp zum Schluss: Wenn sich alle Listenpunkte auf einer Folie befinden und Sie zu den einzelnen Punkten etwas ausholen, sollten Sie die Punkte nacheinander einblenden, also animieren. Ihr Publikum ist sonst durch den projizierten Text abgelenkt und hört Ihnen nicht mehr zu. Außerdem liest es den Folientext schneller, als Sie reden, und ist Ihnen damit inhaltlich voraus.


Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, LinkedIn:www.linkedin.com/in/npridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Juristische Vorträge mit Präsentation, aber ohne Textfolien – so gelingt‘s

Icons für Ihre Präsentationen und Schaubilder in PowerPoint

Wie Sie Icons in juristischen PowerPoint-Präsentationen einsetzen können

Kategorie: PowerPoint-Tipps, Recht anschaulich Stichworte: Alternativen zu Textfolien, Bulletpoints vermeiden, Listen vermeiden

2. November 2020 von Nicola Pridik

30 Rechtsbegriffe in einfachen Bildern

Im Oktober habe ich beim #LegalDesignInktober auf Twitter mitgemacht. Dazu eingeladen hatte das Legal-Design-Unternehmen Visual Contracts in den Niederlanden. Jeden Tag gab es einen rechtlichen Begriff vor, den wir visualisieren und auf Twitter oder Instagram teilen sollten. Das Ziel war und ist, Menschen zu motivieren, rechtliche Inhalte zu zeichnen, sich gegenseitig zu inspirieren und zu einem besseren und verständlicheren Recht beizutragen. In diesem Beitrag fasse ich meine Visualisierungsideen aus dem Zeichenprojekt zusammen und berichte von den Herausforderungen, die es zu meistern galt.

Was ist ein #Inktober?

In den sozialen Netzwerken wird im Oktober unter diesem oder ähnlichen Hashtags zu ganz unterschiedlichen Themen und Begriffen fleißig gezeichnet. Das Prinzip ist immer gleich: Jeden Tag gibt der oder die jeweilige Initiator:in einen neuen Begriff oder eine kleine Aufgabe vor, die visualisiert werden soll, und alle, die wollen, teilen ihre Ergebnisse dann unter dem jeweiligen Hashtag miteinander. Das Schöne ist: Jede:r kann beim Inktober mitmachen und sich ausprobieren, man braucht keine Vorkenntnisse und auch kein Zeichentalent. Es geht allein darum, Ideen zu entwickeln, diese mit anderen zu teilen und Spaß zu haben. Hinzu kommt die persönliche Herausforderung, sich auf neue Themen und Aufgaben einzulassen. Und ein wenig Mut zum öffentlichen Teilen braucht man natürlich auch, weil die eigenen “Werke” natürlich nie so toll aussehen wie die der anderen und die anderen auch stets die besseren Ideen haben.

Der Aufruf zum Legal-Design-Inktober von Visual Contracts auf LinkedIn

Die Begriffe

Die Begriffe wurden in Englisch ohne jeden Kontext vorgegeben. Dabei stellte sich häufig das Problem, dass es im Deutschen zwei oder sogar mehr Bedeutungen gab, die ohne Weiteres in einen rechtlichen Zusammenhang passten. Erschwerend kam hinzu, dass meine Englischkenntnisse äußerst bescheiden sind und ich nicht im Ansatz eine Ahnung davon habe, wie die Begriffe üblicherweise verwendet werden. Ich habe mich dann einfach für die Bedeutung entschieden, die mir am wahrscheinlichsten erschien. Welche das jeweils war, können Sie der Beschriftung der Bilder in der Galerie entnehmen. Hier alle visualisierten deutschen Begriffe im Überblick:

1 Recht | 2 Justiz/Gerechtigkeit | 3 Vertrag | 4 Konflikt | 5 Verhandlung | 6 Treu und Glauben | 7 Richter:in | 8 Prozess | 9 Gerichtsvollzieher | 10 Gericht(shof) | 11 Vereinbarung | 12 Strafe | 13 Parteien | 14 Vertraulichkeit | 15 Haftung | 16 Kündigung | 17 Resolution | 18 Verhältnismäßigkeit | 19 Datenschutz | 20 Wettbewerb | 21 Geheimhaltung | 22 Vertragsverlängerung | 23 Geschäftsbedingungen | 24 Urteil |25  (Streit-)Beilegung | 26 Fairness | 27 Gegenseitige Verpflichtung | 28 Zuständigkeit | 29 Garantie | 30 Lieferung

Die Bilder

Wenn Sie mit der Maus über die Bilder fahren, sehen Sie einen kurzen Text, in dem ich darauf eingehe, was der Begriff bedeutet und/oder was mich bei seiner Visualisierung beschäftigt hat. Die Bilder sind nicht (!) anklickbar.

In der Galerie befinden sich auch Bilder, die mir nicht (mehr) gefallen, weil mir im Nachhinein aufgefallen ist, dass ich etwas nicht bedacht habe, oder weil ich den Eindruck habe, dass sie den Kern des Begriffs noch nicht richtig treffen. Ich zeige hier trotzdem alle Motive, denn bei dem Zeichenprojekt ging es nicht um Perfektion, sondern um die inhaltliche Auseinandersetzung und den Prozess des visuellen Denkens. Wahrscheinlich werden Sie bei der Durchsicht der Bilder auch nur bei den Motiven hängenbleiben, die Fragen aufwerfen und die Sie vielleicht ganz anders dargestellt hätten. So gern ich Ihnen schöne Zeichnungen zeige – es kommt mir auch auf diesen Gedankenanstoß an.

The Law – Das RechtDas Recht als Regelsystem, das unsere Gesellschaft trägt und jeden Einzelnen schützt. Die Visualisierung ist ein Beispiel dafür, dass Bilder zuweilen eine sehr persönliche Sicht auf vermeintlich neutrale Begriffe zeigen.
Justice – Justiz/GerechtigkeitIn diesem Fall hätte ich tatsächlich für beide Bedeutungen dasselbe Bild gewählt. In Bezug auf die Justiz wiederum eine sehr idealistische Sichtweise, aber eine, die gut funktioniert, denn mit der Waage in einem entsprechenden Kontext verbinden viele Menschen sehr schnell die Gerichte.
Contract – VertragDer Vertrag als Handschlag - gut, dass ich genau dieses Motiv schon vor längerer Zeit um die 1000-mal geübt hatte. Jetzt endlich kriege ich es auf Anhieb hin. Üben hilft wirklich!
Conflict – KonfliktFür Visualisierungen reichen häufig ganz einfache Bilder völlig aus, um die passende Assoziation zu wecken, so wie der Blitz zwischen zwei Personen, mit dem wir sofort einen Konflikt verbinden.
Negotiation – VerhandlungBei der Verhandlung geht es darum, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Interessen in einer Sache einander nähern und versuchen, einen Konsens zu finden, einen Kompromiss, mit dem beide leben können. Nach mehreren Anläufen ist mir dieses Bild eingefallen.
Good Faith – Treu und GlaubenIm Rechtsverkehr wird erwartet, dass man sich so verhält, wie es jeder redliche und anständig denkende Mensch unter den gegebenen Umständen tun würde. Vielleicht kann man auch sagen: Es wird erwartet, dass man das Naheliegende tut, das, was sich in einer Situation geradezu aufdrängt. Nach einigem Brainstormen kam mir die Idee der Weggabelung, die nahelegt, welcher Weg zum Ziel führt und der Mensch, der sich genau für diesen Weg entscheidet. Trotzdem bleiben Zweifel, ob das Bild den Kern des Begriffs trifft.
Judge – Richter:inMit meiner Visualisierung des Richters bin ich im Nachhinein nicht mehr zufrieden. Mir gefällt zwar nach wie vor das Abwägende, aber den Paragrafen auf dem Körper finde ich missverständlich. Wie war das gleich mit der Gewaltenteilung? Natürlich ist der Richter nicht das Gesetz. Er wendet dieses "nur" an. Leider fiel mir die Möglichkeit der falschen Lesart erst im Nachhinein auf. Beim Zeichnen dachte ich noch, ich könnte mit dem Paragrafen verdeutlichen, was Maßstab der Abwägung ist. Außerdem wäre es gut gewesen, dem Richter eine Robe anzuziehen.
Trial – ProzessMeinen Irrweg beim Richter (#07) konnte ich glücklicherweise gleich am Folgetag korrigieren. Diesmal habe ich den Richter mit einem Gesetzbuch bestückt. Die Robe dagegen fehlt auch hier. Überlegt habe ich ansonsten noch, wie ich das Ergebnis des Prozesses darstelle: Besteht es in einem Gewinner und einem Verlierer? Oder sollte ich zum Ideal der Gerechtigkeit greifen? Schließlich habe ich in den Fokus gerückt, dass der Konflikt zwischen zwei Personen durch einen unbeteiligten Dritten entschieden wird.
Bailiff – GerichtsvollzieherDer Gerichtsvollzieher ist eine Person, die vollstreckbare Titel im Auftrag des Gläubigers umsetzt. Mein erster Impuls war, dies als Rechtsmodell darzustellen, was mir dann aber doch zu kompliziert erschien. Stattdessen habe ich mich für ein ikonisches Bild entschieden: Den Gerichtsvollzieher, der zum Pfänden kommt und dem Schuldner den Vollstreckungstitel vor die Nase hält.
Court – Gericht(shof)Ein Bild für den Gerichtshof zu finden war wieder leichter, dafür habe ich beim Zeichnen eine Weile gebraucht, bis ich das passende Dach für den Tempel gefunden hatte.
Agreement – VereinbarungMit der Vereinbarung sind wir wieder nah am Vertrag, denn auch dieser ist eine Vereinbarung. Wo genau liegt also der Unterschied? Gibt es überhaupt einen? Vielleicht liegt er darin, dass beim Vertrag die rechtliche Verbindlichkeit des Vertragsschlusses im Vordergrund steht, während bei der Vereinbarung der Fokus eher auf dem Inhalt liegt. Trotzdem verbinde ich mit der Vereinbarung auch eine Verbindlichkeit, deshalb habe ich in meiner Zeichnung noch die Unterschriften ergänzt. Entstanden ist nun ein Bild, das genauso gut den Vertrag visualisieren könnte.
Penalty – StrafeBei der Strafe denkt man primär an die Freiheitsstrafe, obwohl es ja auch die Geldstrafe gibt. Das erste Bild, das ich im Kopf hatte, waren Hände an Gitterstäben, doch es geht zeichnerisch auch einfacher.
Parties – ParteienBei den Parteien (eines Rechtsstreits) musste ich erst etwas brainstormen. Zwei Personen, zwischen denen ein tiefer Graben klafft? Oder sollte ich das Bild der Waage bemühen und die Personen in die Waagschalen setzen? Oder vielleicht ein Wettlauf zweier Personen, die beide zuerst im Ziel ankommen wollen? Am besten gefiel mir schließlich der Boxkampf, denn es wird gegeneinander gekämpft, teils mit harten Schlägen, der Kampf soll dennoch fair sein, und der Richter entscheidet am Ende, wer gewonnen hat.
Confidentiality – VertraulichkeitHier hatte ich das Schloss zunächst vorschnell in einer Sprechblase platziert. Aber Verschwiegenheit ist halt doch etwas anderes als Vertraulichkeit. Vertraulich sind Informationen, verschwiegen sind Menschen. Also gehört das Schloss auf eine Dokument.
Liability – HaftungHaften heißt, dass man für eventuell auftretende Schäden verantwortlich ist, wenn auch meist nur bei eigenem Verschulden. Man hat in Bezug auf entstehende Schäden also "den Hut auf" und ist derjenige, den Ansprüche auf Schadenersatz treffen.
Termination – KündigungKündigen heißt, einen Vertrag einseitig zu beenden, indem man dem anderen Vertragspartner erklärt, dass man nicht länger an der Vereinbarung festhalten will. Für das aktive Element fand ich die Schere ganz passend.
Resolution – ResolutionLaut Duden ist eine Resolution eine schriftliche, auf einem entsprechenden Beschluss beruhende Erklärung einer politischen, gewerkschaftlichen Versammlung o. Ä., in der bestimmte Forderungen erhoben [und begründet] werden. Ein Kollektiv tut also seine Meinung kund und erhebt Forderungen. Das erinnerte mich an eine Demonstration, nur halt in schriftlicher Form.
Proportionality – VerhältnismäßigkeitVisualisiert habe ich die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, also die Angemessenheit eines Eingriffs. Abgewogen werden - vereinfacht gesagt - dessen Vor- und Nachteile.
Privacy – DatenschutzIm Nachhinein würde ich das Schloss auf ein Schutzschild setzen. Dann hätte ich die Person auch ganz weglassen können. Andererseits wird mit der Person klarer, dass es beim Datenschutz nur um personenbezogene Daten geht.
Competition – WettbewerbDas erste Bildmotiv, das ich im Kopf hatte, waren zwei Personen, die um die Wette laufen. Aber Wettbewerb heißt nicht nur, besser sein zu wollen oder auch zu müssen als die Konkurrenz. Der Begriff beinhaltet auch den ständigen Vergleich mit anderen, das gegenseitige Hochschaukeln in Bezug auf die Qualität des Angebots und die Möglichkeit, das mal der eine und mal der andere "gewinnt".
Secrecy – GeheimhaltungHier war die Abgrenzung zur Vertraulichkeit interessant. Vertraulich sind die Daten/Informationen selbst, während es bei der Geheimhaltung um den sorgfältigen Umgang mit derartigen Daten/Informationen geht. Dabei steckt für mich in der Sorgfalt auch etwas Fürsorgliches, deshalb habe ich mich für das Bild der Hände entschieden.
Contract renewal – VertragsverlängerungDie Vertragspartner vereinbaren, dass ein befristeter Vertrag mit demselben Inhalt auch nach Ablauf der Frist weiterhin Bestand haben soll. Es wird also dasselbe erneut vereinbart. Ich musste sofort an das "Neu laden"-Symbol aus der IT-Welt denken.
Terms & Conditions – GeschäftsbedingungenKennzeichnend für die Geschäftsbedingungen ist, dass eine Vertragspartei sie vorformuliert, um sodann auf dieser Grundlage Verträge mit verschiedenen Personen abzuschließen.
Judgement – UrteilDas Urteil ist vermutlich die bekannteste Entscheidungsform von Gerichten. Es lag deshalb nahe, die Waage als Symbol für die Justiz auf einem Dokument zu platzieren. Was dabei freilich nicht zum Ausdruck kommt, ist der Umstand, dass das Urteil - anders als der Beschluss - aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht.
Settlement – (Streit-)BeilegungBei diesem Begriff wird ein Streit bzw. Konflikt beendet. Meine Bildidee war deshalb, den Blitz beim obigen Bild vom Konflikt (#04) verschwinden zu lassen. Erst wollte ich ihn mit einer Schere ausschneiden, dann in einen Papierkorb werfen. Am besten gefiel mir am Ende jedoch der Radiergummi.
Fairness – FairnessWie visualisiert man anständiges und gerechtes Verhalten? Für Anständigkeit könnte man den Heiligenschein als Symbol einsetzen, für die Gerechtigkeit die Waage. Da Fairness vor allem in Konflikten eine Rolle spielt, habe ich also das Bild für den Konflikt genommen (#04), den Personen einen Heiligenschein "aufgesetzt" und sie auf den Boden der Gerechtigkeit gestellt.
Mutual obligation – Gegenseitige VerpflichtungMuss das Schloss zwischen den Pfeilen noch sein? Reichen für die Gegenseitigkeit nicht die beiden Pfeile? Darüber habe ich bei diesem Bild nachgedacht und mich am Ende für das Schloss entschieden. So wird klarer, dass die Verpflichtungen voneinander abhängen.
Jurisdiction – ZuständigkeitDa eine alternative Bedeutung des englischen Begriffs "Gerichtsbarkeit" ist, habe ich die Zuständigkeit auf die Gerichte bezogen. Man hätte anfangen können, nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit zu differenzieren. Am Ende fand ich jedoch die Botschaft ausreichend, dass es darum geht, welches Gericht sich mit einer Rechtssache befassen wird. Vielleicht hätte ich auf das Dokument noch einen Paragrafen setzen sollen.
Warranty – GarantieBei einer Garantie verpflichtet sich der Hersteller eines Produkts selbst zu einer bestimmten Leistung, falls der von ihm definierte Garantiefall eintritt. Diese Leistungspflicht besteht unabhängig vom Kaufvertrag und gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Das Ziel ist, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und einen Kaufanreiz zu bieten.
Delivery – LieferungBeim Versendungskauf bedeutet Lieferung, dass Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden übergeben werden. In meinem Bild habe ich das auf den Umstand heruntergebrochen, dass die Ware von einem Ort zum anderen transportiert wird. Noch unentschlossen bin ich allerdings, ob statt oder zusätzlich zu den Ortsmarken nicht auch Personen ins Bild gehört hätten, da es auch darum geht, dass ein Kaufvertrag erfüllt wird und der Käufer die Verfügungsmacht über die Ware erlangt.

XXX

Mein Fazit

Viel Spaß hat ‘s gemacht, auch wenn es an manchen Tagen ziemlich kniffelig war, ein treffendes Bild zu finden. Zudem bin ich einmal mehr darin bestätigt worden, dass das Visualisieren rechtlicher Begriffe erheblich zu deren Verständnis beiträgt. Oft war es so, dass ich zwar eine Vorstellung von der Bedeutung eines Begriffs hatte, ihn aber nicht aus dem Stand hätte definieren können. Beim Visualisieren fällt das sofort auf, denn um eine Bildidee zu entwickeln, muss man wissen, was einen Begriff im Kern ausmacht und was ihn von Begriffen unterscheidet, die eine ähnliche Bedeutung haben. Ich habe also die fraglichen Definitionen recherchiert, um daran anknüpfend passende Bilder zu finden und diese sodann zu zeichnen. Nun sind viele Bilder aufgrund der intensiven Auseinandersetzung drin in meinem Kopf und fallen mir sofort ein, wenn ich den Begriff höre oder lese. Bei anderen denke ich immer noch darüber nach, wie ein passenderes Bild aussehen könnte. In jedem Fall lernt man ein Menge. Insbesondere für die juristische Lehre und das Lernen im Studium kann ich die Visualisierung von Begriffen nur empfehlen!

Wer es ausprobieren will und nach einem Konzept für den Einstieg sucht: Sie könnten sich eine Bildkartei anlegen, so wie ich es in meinem Beitrag Zeichnen üben mit Bild-Karteikarten vorgeschlagen habe. Hier steht dann allerdings die Auseinandersetzung mit den Begriffen und die Entwicklung von Bildideen im Vordergrund und weniger die Zeichenübung. Diese können Sie aber hinten dran hängen. Dann haben Sie nicht nur ein Bild im Kopf, wenn Sie einen Begriff hören oder erklären sollen, sondern können es auch mit wenigen Strichen zu Papier bringen.

Nachtrag: Das initiierende Unternehmen Visual Contracts hat inzwischen auch einen Beitrag zum Legal Design Inktober veröffentlicht, in dem die Zeichnungen aller Teilnehmer:innen gezeigt werden. Lesenswert!


Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, LinkedIn: www.linkedin.com/in/npridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Handgezeichnete Bildvokabeln zum Datenschutzrecht

Skalierbare Icons in PowerPoint zeichnen, speichern und wiederverwenden

Hände zeichnen Schritt für Schritt

Kategorie: Zeichentipps für Juristen Stichworte: Bildvokabeln, Jura, Legal Design, Recht, Rechtsbegriffe

13. Oktober 2020 von Nicola Pridik

„Wir wollen rechtliches Wissen für alle zugänglich machen“

Ausschnitt des Covers vom Legal Layman

Rechtliche Themen – verständlich für alle. Dieses Anliegen von Anna Murk begeisterte mich sofort. Vor einigen Wochen fragte mich die frisch in die Selbstständigkeit gestartete Wirtschaftsjuristin, ob ich Beispiele meiner Arbeit für ihre neue Online-Zeitschrift beisteuern würde. Und je mehr ich in den sozialen Medien von ihr las, desto mehr überzeugte sie mich auch als Person. Es war deshalb schnell klar: Sowohl die Zeitschrift als auch ihre Gründerin gehören in mein Blog. Mein herzlicher Dank geht an Anna Murk, dass wir meine Idee eines Interviews so schnell realisieren konnten.

Liebe Anna, in Kürze erscheint die erste Ausgabe des Legal Layman. Um was geht es in der Online-Zeitschrift? Und an wen richtet sie sich?

Legal Layman ist eine juristische Zeitschrift für Nichtjuristen, in der wir aktuelle Themen und komplexe Materien aus dem Rechtsbereich einfach und verständlich erklären wollen. Da uns die Juristerei alle auf irgendeine Art und Weise betrifft, finden wir es wichtig, auch einen entsprechenden Zugang für diejenigen zu schaffen, die keinen juristischen Bildungshintergrund haben. Dabei denken wir nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Unternehmer. Die Zeitschrift richtet sich generell an alle, denen die rechtlich oberflächlichen Informationen in den Massenmedien nicht ausreichen, die aber auch keine juristische Fachzeitschrift kaufen würden.

Warum habt ihr euch für einen englischen Titel entschieden?

Tatsächlich hatte ich erst etwas im Kopf gehabt wie „Recht einfach“ oder so. Da diese ganzen „Recht XYZ“-Floskeln allerdings viel zu inflationär genutzt werden, war ich auf der Suche nach einem Titel, der einerseits ausdrückt, worum es geht, andererseits aber auch einprägsam, frisch und modern ist. Von der Blitzidee bis zum Namen Legal Layman vergingen dann gerade einmal 10 Minuten.

Du hast schnell mehrere Mitstreiter für das Projekt gefunden. Wer ist noch mit dabei?

„Schnell“ ist genau der richtige Ausdruck dafür!

Etwa 20 Minuten nach meiner Blitzidee war Justin Völkel (Wirtschaftsjurist) schon mit im Boot. Wir lernten uns als Kommilitonen beim Aufbaustudiengang Europäisches Recht in Würzburg kennen und ziehen seitdem an einem Strang. Justin ist wahnsinnig technikaffin, höchst zuverlässig, ein absolutes Organisationstalent und auf keinen Fall mehr aus Legal Layman wegzudenken.

Am selben Abend telefonierte ich dann mit Lina Krawietz, Co-Founder und Managing Partner von This is Legal Design, und erzählte ihr von meiner Idee. Lina ist eine absolute Powerfrau. Ich schätze sie nicht nur als innovative Juristin, sondern auch als Menschen enorm, weshalb mir ihre Meinung sehr wichtig war. Diese lautete: „Machen! Machen! Machen! Auf jeden Fall!“ Sie war also auch schon ab dem ersten Tag mit dabei.

Wenig später lernte ich dann noch Dr. Benedikt M. Quarch M. A. kennen, Co-Founder und Managing Director der RightNow Group. Benedikt ist für mich das Paradebeispiel eines fachlich brillanten Juristen, der nicht einen klassisch-typischen, sondern innovativen Berufsweg beschreitet. Auch er war sofort von meiner Idee begeistert und bot mir seine vollste Unterstützung für das Projekt an.

Hinter Legal Layman steht also nun ein junges Team aus Jurist(inn)en, die die Rechtsbranche innovativer und zukunftsfähiger gestalten möchten.

Was erwartet die Leser(innen) in der ersten Ausgabe?

Eine bunte Mischung aus Artikeln und Interviews zu allgemeinen und aktuellen Themen aus dem Rechtsbereich, die hier und da immer wieder durch „erfrischende“ Rubriken und viel Innovation aufgelockert werden.

In der Konzeption, die wir den potenziellen Autor(inn)en geschickt hatten, haben wir gewisse Rubriken sogar extra mit einem Smiley markiert und explizit erwähnt, dass hier auch Humor erlaubt ist! Muss man bei manchen Jurist(inn)en ja dazusagen …

Was den informativen Inhalt betrifft, möchte ich noch nicht allzu viel vorwegnehmen. Aber natürlich gab es in der letzten Zeit ein Thema, das so polarisiert hat, wie kaum ein anderes. Darüber klären wir in so mancher Hinsicht etwas genauer auf.

Cover Legal Layman - Die juristische Zeitschrift für NichtjuristenLegal Layman – Die juristische Zeitschrift für Nichtjuristen

Aktuelle Themen. Komplexe Materien. Einfach und verständlich erklärt.

Erscheinungstermin: 19. Oktober 2020 (nur online), vier Ausgaben pro Kalenderjahr, vorerst kostenlos

www.legallayman.de

 

Die Zeitschrift wird erst mal kostenlos im Internet angeboten und das, obwohl unfassbar viel Arbeit mehrerer Personen darin steckt. Erscheinen soll sie viermal im Jahr. Da drängt sich die Frage auf: Warum liegt euch das Projekt so am Herzen?

Danke für diese Frage! Erst einmal möchte ich für die gesamte Redaktion sprechen: Wir finden einfach, es wird Zeit, rechtliches Wissen für jeden zugänglich zu machen, um gerade im postfaktischen Zeitalter etwas Aufklärungsarbeit zu leisten und um der verstaubten Rechtsbranche neues Leben einzuhauchen, indem wir zeigen „Hey! Uns gibt’s. Wir sind hier. Und wir machen Dinge anders.“

Was meine persönliche Motivation angeht, könnte ich ganze Bücher füllen. Ich war schon immer jemand, der sich komplexe Zusammenhänge einfach und bildlich vorstellen musste, um sie selbst zu verstehen und flexibler mit ihnen arbeiten zu können. Ich dachte immer, das sei eine Schwäche von mir, bis es sich in der als trocken verrufenen Juristerei als eine meiner größten Stärken herausgestellt hat: Ich kann komplexe Materien einfach und bildlich erklären. Zudem war ich noch nie ein Fan von juristischer Fachsprache und möchte auch bewusst nahbar wirken. Ich entspreche also definitiv nicht dem klassisch-juristischen Stereotypen.

Anna Murk
Anna Murk

In meinen Seminaren und Schulungen erfahre ich aber genau deshalb immer wieder, wie viel rechtliches Know-how wir Jurist(inn)en doch voraussetzen und wie wenig wir tatsächlich voraussetzen dürften. Beispielsweise hielt ich mal ein Seminar über Arzthaftungsrecht für Mediziner(inn)en, die kurz vor ihrem zweiten Examen standen. Irgendwann wurde mir dabei die unfassbar gute Frage gestellt, wie man denn eigentlich Paragrafen liest und zitiert. Ich fragte daraufhin in die Runde, ob jemand die Antwort weiß, doch niemand meldete sich. Niemand. Das sind genau die Schockmomente, die man braucht, um in Zukunft bessere Arbeit leisten zu können. Und ich bin mir sicher, diese Frage wäre niemals gestellt worden, wenn ich schon von Anfang an zig Paragrafen in meiner Präsentation benutzt und das alles somit als selbstverständlich suggeriert hätte. Keiner outet sich ja bekanntlich gerne als vermeintlicher Volldepp.

Das war jedenfalls das Erlebnis, das mir immer noch jeden einzelnen Tag vor Augen führt, wie viel noch zu tun ist. Und alles dank einer einzigen Medizinerin, die den unglaublichen Mut hatte, solch eine Frage zu stellen, wovon am Ende noch ca. 25 weitere Personen profitieren konnten. Und wenn schon 25, warum dann nicht 250, 2.500 oder 25.000? Und warum sollten wir auch nur eine Frage beantworten und nicht gleich hunderte? Und warum erklären wir Dinge nicht einfach direkt, ohne dass überhaupt erst eine Frage gestellt werden muss? Ich bin überzeugt, dass man in der juristischen Allgemeinbildung wirklich noch sehr viel bewirken kann. Und ganz nebenbei hat das natürlich ein unglaubliches Innovationspotenzial: Je mehr Köpfe mitdenken, desto wahrscheinlicher ist es, dass Probleme auch gelöst werden.

Neben der Zeitschrift ist Compliance in Unternehmen für dich ein großes Thema. So kann man dich u. a. als externe Compliance-Beauftragte buchen. Auf den ersten Blick scheint diese Arbeit mit dem Zeitschriftenprojekt nicht viel zu tun zu haben. Oder etwa doch?

Und ob! Compliance bedeutet nichts anderes als „regelkonformes Verhalten“. Es geht also darum, die Theorie in die Praxis zu verwandeln – und alles, was dazwischen liegt, nennt sich Kommunikation. Und diese muss sich an derjenigen Zielgruppe ausrichten, die in Unternehmen am häufigsten mit der praktischen Umsetzung und Einhaltung von Vorschriften konfrontiert wird: nämlich Nichtjuristen. Genau hierauf liegt der Fokus bei meiner Arbeit. Aber wie kam es dazu?

Als ich damals noch in einem Unternehmen mit ca. 7.000 Mitarbeitern tätig war, wollte ich wissen, weshalb gewisse Regelungen nicht eingehalten werden. Also ging ich wochenlang durch die verschiedenen Abteilungen und befragte dort die unterschiedlichsten Personen und Berufsgruppen, wo denn die Probleme lägen und wie man sie lösen könnte. Was ich dann feststellte, schockierte mich regelrecht. Ich hatte angenommen, sie würden die theoretischen Vorschriften einfach als eine Art „Schwachsinn“ empfinden oder einfach nicht wissen, wie sie sie genau umsetzen sollen. Doch daran lag es keineswegs. Die häufigste Ursache für eine sog. Non-Compliance war, dass die Regelungen nie bei ihnen ankamen. Sie wussten also schlichtweg gar nichts von ihnen. Ich habe einen Teil der verschiedenen Gründe mal anhand eines Säulendiagramms visualisiert:

Warum Vorschriften nicht eingehalten werden - Grafik von Anna Murk

Ich kam schließlich zu dem Ergebnis, dass das größte Compliance-Risiko tatsächlich in der Kommunikation besteht und hier noch sehr (!) viel getan werden muss. Nicht ein einziges Mal konnte ich allerdings feststellen, dass sich die Angestellten wissentlich – oder gar absichtlich – nicht an die Vorschriften gehalten hatten. Daraufhin entwickelte ich dann mehrere Lösungskonzepte, auf die ich ohne die Interviews niemals gekommen wäre. Mittlerweile weiß ich, dass diese Art meines damaligen Vorgehens Design Thinking heißt. Das wusste ich damals allerdings noch gar nicht.

Mich ärgert es, dass Compliance heutzutage meist mit Korruption in Verbindung gebracht wird. Deswegen würde ich gerne das, was ich beruflich mache, als „anwenderorientierte Rechtsgestaltung“ (Legal Design) bezeichnen. Mein Fokus liegt weniger auf der puren Rechtstheorie, sondern darauf, wie man sie so kommunizieren kann, dass sie von den Betroffenen auch tatsächlich wahrgenommen, verstanden und auch (richtig) umgesetzt wird. Die schönste Unternehmensrichtlinie in einwandfreiem Juristendeutsch bringt letztendlich nichts, wenn sich keiner an sie hält bzw. an sie halten kann.

Und nichts anderes versuche ich mit Legal Layman zu bewirken – nur eben nicht in Unternehmen, sondern in der Bevölkerung: Man gestaltet und kommuniziert die Theorie so, dass sie genau dort ankommt, wo sie ankommen soll!

Angenommen, ich würde dich in fünf Jahren noch mal nach der Zeitschrift und deiner beruflichen Situation fragen. Was würdest du mir am liebsten erzählen?

Am liebsten würde ich dir erzählen, dass hinter Legal Layman nun ein 50-köpfiges Team steht, das unermüdlich dafür kämpft, die Juristerei verständlicher, nahbarer und moderner zu gestalten. Ich stelle mir immer vor, wie ich irgendwann einmal die Kommentarspalte unter einer skandalösen Berichterstattung öffne. Man liest hitzige Parolen und dazwischen mildert sie jemand ab, indem er etwas schreibt wie: „Letztens habe ich in Legal Layman gelesen, warum das so ist / warum das nicht so ist. Und zwar …“

Meine berufliche Situation sehe ich nicht getrennt von der Zeitschrift, sondern vielmehr als Symbiose. Hier würde ich dir gerne erzählen, dass ich mein Credo, komplexe Dinge einfach und bildlich zu erklären, in der Rechtsbranche salonfähig gemacht habe und juristische Fachkompetenz nicht mehr im Widerspruch zu einer anwenderorientierten Kommunikation steht, sondern sich gerade an ihr bemisst.

Anna Murk
Anna Murk

Wie und wo kann man mehr über dich und deine Arbeit erfahren, sich mit dir vernetzen und Kontakt zu dir aufnehmen?

Instagram: @annamurk.de und @legallayman

Website: www.annamurk.de und www.legallayman.de

LinkedIn und Facebook: Anna Murk und LEGAL LAYMAN

Gibt es noch etwas, das du unbedingt loswerden möchten?

Ja! Ich möchte mich von ganzem Herzen bei allen bedanken, die sich von Anfang an so für das Konzept von Legal Layman eingesetzt und mir ihr Vertrauen geschenkt haben. Damit meine ich nicht nur meine Mitstreiter in der Redaktion, sondern wirklich ALLE, die das „Risiko“ eingegangen sind und sich die Zeit dafür genommen haben, einen Beitrag zu einer Idee zu leisten, die bis dato noch nicht final umgesetzt wurde. Mit so viel Unterstützung hätte ich nie gerechnet. Ich weiß das wirklich zu schätzen. Diese Personen geben mir Hoffnung, dass wir gemeinsam enorm viel bewirken können.

Das Interview führte Nicola Pridik.

 

Wie Rechtsvisualisierung das Recht verständlicher macht

10 Tipps für besser strukturierte juristische Informationstexte

Beleben Sie juristische Textwüsten durch Schaubilder

Kategorie: Rechtskommunikation Stichworte: Anna Murk, Legal Design, Legal Layman

1. September 2020 von Nicola Pridik

So richten Sie Ihre Designfarben in PowerPoint ein

Zu einer professionellen Präsentation gehört auch, dass Sie vorab ihr Farbspektrum festlegen. PowerPoint unterstützt Sie dabei mit den sog. Designfarben, die Sie selbst zusammenstellen und an Ihrem Corporate Design ausrichten können. Wie Sie zu einer Farbpalette kommen, welche Farbwerte Sie für die Eingabe in PowerPoint benötigen, was bei der Eingabe der Werte zu beachten ist und an welchen Stellen sich die Farben auswirken, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Ziel: Ihre Farbpalette im direkten Zugriff

Ganz gleich, ob Sie Text, Formen oder Rahmen eine Farbe zuweisen wollen, Sie bekommen in PowerPoint immer als erstes zwei Farbpaletten angezeigt. Die eine umfasst zehn von PowerPoint definierte Standardfarben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Bei der Palette mit den zehn Designfarben inklusive jeweils sechs Helligkeitsabstufungen können Sie dagegen die oberste, etwas abgesetzte Zeile mit Farben Ihrer Wahl bestücken. Die Helligkeitsabstufungen gibt wiederum PowerPoint vor.

Farbpaletten in PowerPoint: Design- und Standardfarben

Um wie viel Prozent die letzten sechs Farben der obersten Zeile jeweils aufgehellt oder abgedunkelt werden, zeigt die folgende Übersicht:

Automatisch generierte Helligkeitsstufen der Designfarben

Die Werte werden angezeigt, wenn man in PowerPoint mit der Maus über die Farbquadrate fährt. Ob sie immer stimmen, ist eine andere Frage. So ist der 25 % dunklere Wert des dunklen Grüns in meinem Beispiel offensichtlich mit diesem nahezu identisch. Ähnlich sieht es beim dunklen Blau aus. Vermutlich liegt der Grund darin, dass die Ausgangsfarben bereits sehr dunkel sind. Die Formel zur Umrechnung der Farben führt deshalb zu keinen sinnvollen Ergebnissen mehr, sodass alternative Farbwerte ausgeworfen werden.

Nützlich ist die Designfarben-Palette insofern, als sie eine wichtige Voraussetzung dafür schafft, dass Sie in Ihrer Präsentation immer dieselben Farben verwenden und (bei entsprechender Zusammenstellung) die Farben zueinander passen. Darüber hinaus erleichtert sie Ihnen erheblich die Arbeit. So haben Objekte, die Sie auf den Folien platzieren, entweder direkt die gewünschte Farbe oder diese lässt sich durch Klick auf eine Designformatvorlage auf der Basis Ihrer Farbpalette ganz einfach zuweisen.

Hier z.B. das Angebot für die Gestaltung von Formen, das mir bei meiner Farbpalette präsentiert wird:

Designformatvorlagen für Formen auf der Grundlage meiner Beispiel-Farbpalette

Manchmal kann es auch nützlich sein, dass sich die Palette der Designfarben mit einem Klick gegen eine andere Designfarben-Palette austauschen lässt.

Wo bekommen Sie eine Farbpalette her?

Im Idealfall stellt Ihnen die Farbpalette ein Designer oder eine Designerin zusammen, also ein Profi, der etwas von Farben und Gestaltung versteht. Größere Unternehmen lassen sich z.B. häufig ein Corporate-Design-Handbuch (Styleguide) erstellen, in dem detailliert aufgeführt ist, welche Gestaltungsregeln in der Kommunikation zu beachten sind. In diesem Zusammenhang werden dann auch Farbwerte vorgegeben.

Wer nicht auf solche professionellen Vorgaben zurückgreifen kann, findet im Internet zahlreiche Tools, die bei der Zusammenstellung von Farben helfen.

Unter dem Gesichtspunkt des Corporate Designs kann ein erster Ansatzpunkt z.B. die Farbgebung Ihrer Website sein, auf der vermutlich auch Ihr Logo platziert ist. Um Informationen über die dort verwendeten Farben zu erhalten, geben Sie auf  Imagecolorpicker Ihre Webadresse ein. Die verwendeten Farben werden dann ausgelesen und mit Farbwerten angezeigt. Bei meiner Website sieht das so aus:

Aus der Website www.npridik.de ausgelesene Farben auf Imagecolorpicker

Mit den beiden Blautönen und einem Grauwert hätte ich erste Kandidaten für meine Farbpalette ermittelt. Deren Werte könnte ich nun z.B. auf der Website Colordesigner eingeben und dort die Palette um weitere Farben ergänzen, indem ich diese entweder selbst aussuche oder mir unten auf der Seite Farbharmonien anzeigen lasse.

Alternativ hilft www.w3schools.com dabei, Farbpaletten aus fünf Farben zusammenzustellen. Dabei lassen sich Sättigung und Helligkeit individuell anpassen. Die Vorgaben bieten einen guten Ausgangspunkt für mögliche Farbkombinationen, auf die man als Laie nicht unbedingt selbst gekommen wäre, und laden zum Spielen mit Farben ein:

» Monochromatische Farbschemata erstellen

» Analoge Farbschemata erstellen

» Komplementäre Farbschemata erstellen

» Triadische Farbschemata erstellen

Ihre Designfarben-Palette kann bis zu zehn Farben umfassen, wobei Schwarz und Weiß auf jeden Fall dabei sein sollten. Es bleiben also acht Farben.

Optimale Ergebnisse in Bezug auf die helleren und dunkleren Abstufungen der Farben erzielen Sie, wenn Sie für sechs der acht Farbpositionen Ihrer Palette kräftige, nicht allzu dunkle Farben aussuchen. Zudem sollte mindestens eine Farbe dabei sein, die sich deutlich von den anderen Farben abhebt, damit Sie Wichtiges auf den Folien bei Bedarf farblich hervorheben können.

Falls Sie vorhaben, in Ihren Präsentationen Text zu verlinken, benötigen Sie zusätzlich Farben für den verlinkten Text vor und nach dem Anklicken. Diese Farben werden allerdings nicht in der obigen Farbpalette angezeigt.

Was zu beachten ist, wenn Sie weniger als acht Farben aussuchen, erfahren Sie weiter unten.

Welche Angaben benötigen Sie zu den Farben?

Um Farben in PowerPoint zu definieren, benötigen Sie in der Regel RGB-Farbwerte. Abonnenten des Programms haben seit dem Frühjahr 2020 alternativ die Möglichkeit, Hex-Codes einzugeben.

Das RGB-Farbsystem baut auf den drei Farben Rot, Grün und Blau auf, mit denen sich durch Mischen alle weiteren Farben darstellen lassen. Jede dieser Farben enhält also einen Rot-, Grün- und Blauanteil, der jeweils in einer festgelegten Reihenfolge (R–G–B) angegeben wird, um die Farbe zu definieren. Angegeben werden die Farbanteile jeweils mit einer Zahl zwischen 0 und 255.

Beispiel: RGB (24, 254, 12)

Bei 0 ist die jeweilige Farbe in der Mischung nicht vorhanden, bei 255 ist der Farbanteil am stärksten ausgeprägt. Der Farbwert RGB (255, 0, 0) definiert also beispielsweise die Farbe Rot und RGB (255,255, 0) die Farbe Gelb. Stehen alle drei Ausgangsfarben auf 255, ergibt dies Weiß, stehen sie auf 0, ergibt dies Schwarz. Haben alle den gleichen Wert zwischen 1 und 254, wird jeweils ein Grauwert dargestellt.

RGB-Farbsystem

Hex-Codes bestehen dagegen aus dem Rautenzeichen und einer Kombination aus sechs Ziffern zwischen 1 und 9 bzw. den Buchstaben A bis F (groß- oder kleingeschrieben), wobei jeweils zwei der sechs Stellen den Rot-, Grün- und Blauwert angeben.

Beispiel: #FFFF00 entspricht dem RGB-Wert (255, 255, 0)

Da die erste der beiden Stellen nicht bei jeder zehnten (dezimal), sondern erst bei jeder sechszehnten Zahl erhöht wird (hexadezimal), wir aber nur Ziffern von 1 bis 9 haben, werden die übrigen sechs Zahlen mit den ersten Buchstaben des Alphabets angegeben. Für die Umrechnung von RGB-Werten in Hex-Codes gibt es Online-Tools wie dieses: https://www.w3schools.com/colors/colors_hexadecimal.asp

Falls Ihnen weder RGB-Farbwerte noch Hex-Codes vorliegen oder Sie Hex-Codes haben, aber RGB-Farbwerte benötigen, können Sie die Ihnen vorliegenden Farbangaben z.B. auf Color Converter von W3School eintippen und bekommen dann den passenden RGB-Farbwert ausgeworfen.

Für diesen Beitrag habe ich die folgende Farbpalette zusammengestellt, die aus Schwarz, Weiß und sieben weiteren Farben besteht. Die Farbwerte liegen als Hex-Codes vor:

Beispiel Farbpalette

Wo und wie geben Sie die Farbwerte ein?

Zur Eingabe der Farbwerte in PowerPoint rufen Sie im Folienmaster (Ansicht > Gruppe Masteransichten > Folienmaster) das Farbmenü auf (Gruppe Hintergrund > Farben). Hier bietet Ihnen das Programm bereits eine umfangreiche Sammlung an Farbpaletten an:

Von Office angebotene Paletten mit Designfarben

Wählen Sie eine beliebige Palette aus und klicken Sie dann ganz unten im Menü auf Farben anpassen…

Es öffnet sich das folgende Dialogfeld, über das Sie die einzelnen Farbwerte ändern können.

Dialogfeld Neue Designfarben erstellen in PowerPoint

Klicken Sie zur Eingabe jeweils auf den kleinen schwarzen Pfeil neben den Farben und im erscheinenden Menü auf weitere Farben. So gelangen Sie in den bekannten Farbdialog, in dem Sie entweder einen RGB-Farbwert oder (in der Abo-Version des Programms) einen Hex-Code eingeben:

Dialog zur Eingabe von Farbwerten in PowerPoint

Haben Sie auf diesem Weg alle Wunschfarbwerte eingetragen, geben Sie Ihrer Farbpalette unten im Designfarben-Dialog einen Namen und klicken auf Speichern. Ich habe meine Palette Meine Farben genannt. Falls Sie keinen Namen vergeben, nennt PowerPoint die Palette Benutzerdefiniert 1. Nun steht Ihnen Ihre Farbpalette in PowerPoint zur Verfügung.

So weit der Schnelldurchlauf. Bleibt die Frage: Wo genau geben Sie welchen Farbwert ein? Oder ist das egal? Schauen wir uns die Liste der Farben im Designfarben-Dialog etwas genauer an.

Welche Farbe für welche Palettenposition?

Zu unterscheiden sind in der Liste die Farben für Text und Hintergrund, die Akzentfarben und die Hyperlinkfarben.

Farben für Text und Hintergrund

Hier sollten Sie die Felder dunkel 1 und hell 1 mit Bedacht wählen, denn sie entscheiden über wichtige Standardeinstellungen in PowerPoint. So legen Sie mit dunkel 1 insbesondere die Textfarbe in Textfeldern auf hellem Folienhintergrund, in hellen Platzhaltern und SmartArt-Bestandteilen sowie hellen Tabellenzellen fest. Mit hell 1 bestimmen Sie die Farbe des Folienhintergrunds, die Hintergrundfarbe in Diagrammen, die Textfarbe in Formen sowie dunklen SmartArt-Bestandteilen und Tabellenzellen.

Angesichts dieser weitreichenden Auswirkungen und um ausreichende Kontraste der Schrift auf dunklen und hellen Flächen sicherzustellen, empfehle ich, dunkel 1 mit Schwarz zu belegen und hell 1 mit Weiß.

Bei hell 1 ist zu beachten, dass auch ein ausreichender Kontrast zum Farbwert bei Akzent 1 bestehen muss. Geben Sie hier eine relativ helle Farbe ein, schließt dies Weiß als Farbe bei hell 1 aus.

Bei dunkel 2 und hell 2 sind Sie flexibler, weil Sie mit diesen Farbwerten keine Standardeinstellungen vornehmen, sondern lediglich Alternativfarben für dunkel 1 und hell 1 festlegen, die extra zugewiesen werden müssen. Ganz hat sich mir nicht erschlossen, wie die Farbwerte funktionieren bzw. welchen Sinn sie haben. Fest steht: Sie haben Einfluss auf die Folienhintergrundformate, die Ihnen unter Entwurf > Gruppe Varianten > Hintergrundformate angeboten werden. Wann man diese Formatvorlagen braucht bzw. der Bedarf besteht, die Hintergrundfarbe für die gesamte Präsentation zu ändern, weiß ich allerdings nicht. Sie können die Farbfelder für dunkel 2 und hell 2 also auch ignorieren oder für beliebige Farben zur Erweiterung Ihrer Farbpalette nutzen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie diese Farben immer über eine Farbpalette zuweisen müssen, denn die Farben funktionieren nicht so wie die Akzentfarben.

Akzentfarben

Mit den Akzentfarben legen Sie das Farbspektrum fest, in dem Ihnen Vorlagen für diverse Folienobjekte zur Auswahl angeboten werden: Formen, Linien, Tabellen, SmartArts und Diagramme. Am wichtigsten ist die Farbe Akzent 1, denn mit ihr definieren Sie die Standardfarbe von Formen und Linien sowie die Hauptfarbe in SmartArts.

Bei meiner Farbpalette werden mir beispielsweise für die Formatierung von Formen folgende Vorschläge gemacht:

Designformatvorlagen für Formen auf der Grundlage meiner Farbpalette

Ergänzt wird die Palette durch den bei dunkel 1 eingegebenen Wert. Bei den Tabellen sieht es ähnlich aus:

Formatvorlagen für Tabellen auf der Grundlage meiner Farbpalette

Die Designfarben haben auch Einfluss auf die Farben, mit denen Sie Bilder neu einfärben können:

Farbangebot zur Neueinfärbung von Bildern auf der Grundlage meiner Farbpalette

Bei mir ist Akzent 1 ein helles blau. Füge ich eine Zyklus-SmartArt in die Präsentation ein, sieht diese standardmäßig so aus:

SmartArt Zyklus in der durch Akzentfarbe 1 vorgegebenen Standardfarbe

Hyperlinkfarben

Die Hyperlinkfarben sollten Sie danach auswählen, ob Sie hellen oder dunklen Text verlinken wollen. Ich würde hier dieselben Farben wählen wie für Text/Hintergrund hell 1 und dunkel 1, denn die Links sind auf jeden Fall unterstrichen. Eine zusätzliche farbige Kennzeichnung wird deshalb in den meisten Fällen nicht erforderlich sein. Ich habe die Hyperlinkfarben in meinem Beispiel nicht weiter beachtet. Sie stehen beide auf Schwarz, da es so gut wie nie vorkommt, dass ich Text in Präsentationen verlinke.

Wenn Ihre Farbpalette weniger als zehn Farben umfasst

Im Farbauswahl-Menü werden die eingetragenen Farben in der folgenden Reihenfolge dargestellt:

Positionen der Farben in der Palette der Designfarben

Wie bereits erwähnt, fehlen hier die Farben für Hyperlinks.

Wenn Ihre Farbpalette neben Schwarz und Weiß weniger als acht Farben umfasst, ist die Frage, was mit den verbleibenden Farbfeldern in Ihrer Palette geschieht. Hier ist wichtig zu wissen, dass auf jeden Fall immer zehn Felder mit Helligkeitsabstufungen angezeigt werden, ganz gleich, ob Sie die Farben ausgesucht haben oder nicht. Ich rate deshalb davon ab, einfach irgendeine Farbe an den nicht besetzten Positionen stehen zu lassen, denn das erhöht die Gefahr, dass diese Farbe am Ende auch in Ihrer Präsentation landet. Belegen Sie lieber verschiedene Farbpositionen mit ein und derselben Farbe aus Ihrer Palette. Ich würde dafür als erstes die Positionen Text/Hintergrund 2 wählen, da diese – jedenfalls aus meiner Sicht – keine Funktion haben, die dringend gebraucht wird. In meiner Palette habe ich hell 2 mit derselben Farbe besetzt wie hell 1, nämlich mit Weiß. Hätte ich drei Farbpositionen weniger zu besetzen, würde ich außerdem die Position Akzent 6 mit einer Farbe belegen, die bereits für Akzent 1-4 ausgewählt wurde.

Die Farbfelder für Hyperlinks können Sie dagegen ignorieren, wenn Sie keinen Text verlinken wollen. Hier dürfen also irgendwelche Farben verbleiben, denn diese tauchen an keiner Stelle auf.

Wenn Sie von den Standardeinstellungen abweichen wollen

Die Farbvarianten, die Ihnen PowerPoint für diverse Folienobjekte anbietet, zeigen bereits, dass Sie nicht auf die Standardeinstellungen festgelegt sind. Sie können Text, Folienhintergrund und allen Objekten auf den Folien immer auch andere Farben aus Ihrer Farbpalette zuweisen. Bei Textfeldern, Formen und Linien lässt sich diese abweichende Einstellung innerhalb einer konkreten Präsentation auch zum neuen Standard machen: Formatieren Sie das Textfeld, die Linie oder Form genau so, wie Sie sie haben möchten, und öffnen Sie dann per Rechtsklick auf das Objekt das folgende Kontextmenü:

Als Standardform festlegen

Hier klicken Sie auf Als Standardform (bzw. Standardlinie/-textfeld) festlegen. Die Einstellung gilt nur für die aktuelle Präsentation und ändert nichts an Ihrer Farbpalette.

Wie speichern Sie Ihre Farbpalette?

Sobald Sie im obigen Designfarben-Dialog auf Speichern geklickt haben, wird Ihre Farbpalette über den Office-Farbpaletten als benutzerdefinierte Farbpalette angezeigt. Wie Sie sehen, haben die  Paletten in dieser Ansicht nur acht Farben. Die Farbwerte für Text/Hintergrund 2 fehlen. Zugreifen können Sie auf Ihre Palette über die Registerkarte Folienmaster (s.o.). Dort finden Sie sie auch dann, wenn Sie eine neue Datei öffnen.

Benutzerdefinierte Palette mit Designfarben in der Liste der aller angebotenen Farbpaletten

Wollen Sie die Farbpalette ändern oder löschen, so ist das über das Kontextmenü der Palette möglich, das Sie per Rechtsklick auf die Palette öffnen:

Kontextmenü der Designfarbenpalette

Nun ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie nicht nur die Farben für Ihre Präsentationen vorab festlegen wollen, sondern auch andere Gestaltungsmerkmale, insbesondere die Schriftart. Alles zusammen können Sie als Foliendesign speichern. So haben Sie alle Gestaltungsmerkmale beisammen und die Möglichkeit, sie neuen oder auch alten Präsentationen überzustülpen.

Rufen Sie erneut die Registerkarte Folienmaster auf (Ansicht > Gruppe Masteransichten > Folienmaster) und nehmen Sie zunächst bei den Schriftarten und Effekten die gewünschten Einstellungen vor. Dann klappen Sie links daneben über die Schaltfläche Designs das entsprechende Menü auf. Hier können Sie über den Menüpunkt ganz unten das aktuelle Design speichern. Es erscheint dann in der Liste der benutzerdefinierten Designs, die Sie an dieser Stelle oder auch über Entwurf > Designs einer Präsentation zuweisen können.

Menü der Designs

Wenn Sie möchten, dass das Design Ihr neues Standarddesign (Default Theme) in PowerPoint wird, öffnen Sie über die Registerkarte Entwurf die Liste mit den Designs. Per Rechtsklick auf Ihr benutzerdefiniertes Design öffnen Sie das dazugehörige Kontextmenü und gehen dort auf Als Standarddesign festlegen. Ihr Design erscheint nun an prominentester Stelle beim Öffnen einer neuen Datei (und außerdem auf der PowerPoint-Startseite).

Standarddesign (Default Theme) auf der Seite "Neu"

Schließlich lässt sich die Farbpalette auch zum Bestandteil einer Präsentationsvorlage machen. Wie Sie diese erstellen, speichern und nutzen, erkläre ich im Beitrag PowerPoint: Eigene Präsentationsvorlagen erstellen, speichern und nutzen.


Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, LinkedIn: www.linkedin.com/in/npridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

So erzeugen Sie räumliche Tiefe auf Ihren PowerPoint-Folien

PowerPoint: Ohne Platzhalter zu besseren Folien

5 Tipps für Ihre Präsentationsvorlage in PowerPoint

Kategorie: PowerPoint-Tipps Stichworte: Designfarben, Farbpaletten, Foliendesign

4. August 2020 von Nicola Pridik

Handgezeichnete Bildvokabeln zum Datenschutzrecht

Handgezeichnete Bildvokabeln zum Datenschutzrecht

Der Beitrag wurde am 1. September 2020 bearbeitet.

Kann man das Datenschutzrecht überhaupt visuell vermitteln? Ich gebe zu, dass ich da anfangs meine Zweifel hatte. Doch dank eines Auftrags, den ich im Frühjahr bearbeiten durfte, weiß ich inzwischen: Es funktioniert tatsächlich! Das hat mich dazu inspiriert, mal eine Art visuelles Glossar zu diesem Rechtsgebiet anzulegen, das mittlerweile 54 unterschiedliche Motive umfasst. Die einfach gehaltenen Bilder eignen sich einerseits zum Nachzeichnen, sollen andererseits aber auch dazu anregen, eigene Visualisierungsideen für Seminare oder Vorträge zu entwickeln. In diesem Beitrag stelle ich Ihnen die Bildersammlung vor. Ergänzend gibt es ein paar Hintergrundinformationen zu ihrer Entstehung und Schritt-für-Schritt-Zeichenanleitungen zu ausgewählten Motiven.

Meine Bildvokabeln sind stärker rechtlich ausgerichtet als die meisten Iconsammlungen zum Datenschutz, die man in Bilddatenbanken findet. Die Sammlung ist jedoch weit davon entfernt, das Datenschutzrecht vollständig abzudecken. Neben einigen wesentlichen (Grund-)Begriffen, an denen man im Datenschutzrecht nicht vorbeikommt, habe ich in erster Linie die Akteure, die Datenschutzgrundsätze und die Rechte der betroffenen Person visualisiert.

Personenbezogene Daten im Mittelpunkt

Ist im Datenschutzrecht von Daten die Rede, sind immer personenbezogene Daten gemeint, also Informationen, die sich auf konkrete Menschen beziehen. Da die Daten das Rechtsgebiet bestimmen, wollte ich beim Visualisieren nicht nur für die Daten selbst ein Bild finden, sondern nach Möglichkeit auch kenntlich machen, wenn sich andere Begriffe auf sie beziehen. So ist die betroffene Person z. B. der Mensch, um dessen Daten es im konkreten Fall geht. Und die Datenverarbeitung umfasst jeden Umgang mit personenbezogenen Daten.

Da die Daten Informationen sind, lag es nahe, das Informations-I als Bild zu wählen. Bei der Visualisierung der personenbezogenen Daten steht der Bezug auf die Person im Mittelpunkt und bei der Visualisierung der betroffenen Person die Person selbst. Hier ist das Informations-I nur ein Mittel der Kennzeichnung. Hat man diese beiden Begriffe kennengelernt, versteht man auch, wenn das Informations-I bei der Visualisierung anderer Begriffe auftaucht, z. B. bei der Datenverarbeitung:

Bildvokabel für die personenbezogenen Daten im Einsatz

Bei der Suche nach einem Bild für die Datenverarbeitung dachte ich zuerst an Zahnräder. Der Automat schien mir hier die Sache aber aus zwei Gründen besser zu treffen. Zum einen weckt er die gewünschte Assoziation, dass die betroffene Person keinen Einfluss darauf hat, was mit ihren Daten geschieht, zum anderen wird die Vielfalt der umfassten Verarbeitungsvorgänge mit den verschiedenen Knöpfen zumindest angedeutet. Ein Nachteil des Motivs ist freilich, dass es als Icon zu komplex ist und sich auch nicht sinnvoll vereinfachen lässt, so wie ich es unten für andere komplexe Motive vorschlage.

Aufbauen können Sie die Zeichnung wie folgt:

Zeichenanleitung für die Bildvokabel zur Datenverarbeitung

Unten werden Ihnen noch weitere Bildvokabeln mit dem Informations-I begegnen, z.B. bei den Grundsätzen der Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Richtigkeit. Für die konsequente Verwendung des Icons spricht viel, weil Begriffe auf diese Art und Weise in Beziehung zueinander gesetzt werden, was hilft, Zusammenhänge zu verstehen. Andererseits gibt es aber auch Kontexte, in denen die gewünschte Assoziation schneller und besser durch ein ganz anderes Motiv hervorgerufen wird. Man denke nur an den Begriff des Datenschutzes. Je nach Kontext kann mal die eine und mal die andere Visualisierung geeigneter sein:

Zwei Bildvokabeln für den Datenschutz

Es ist immer eine Abwägung im Einzelfall: Wo ist die wiederkehrende Verwendung desselben Motivs hilfreich? Und wann gibt es gute Gründe, ein ganz anderes Bild zu verwenden?

Weitere Grundbegriffe im Datenschutzrecht

Ergänzt man die vier vorgestellten Begriffen noch um ein paar weitere, ergibt sich bereits eine kleine Sammlung mit wichtigen Grundbegriffen des Datenschutzrechts:

Bildvokabeln zu Grundbegriffen im Datenschutzrecht

Die Suche nach Bildideen für die verantwortliche Stelle gestaltete sich insofern schwierig, als der Begriff sehr weit gefasst ist: Für den Datenschutz verantwortlich kann ein Unternehmen sein, eine Behörde, ein Verein, eine Stiftung, aber auch eine Religionsgemeinschaft oder eine natürliche Person als Einzelunternehmen. Ein einziges Motiv kann diese Vielfalt nur schwer abbilden. Verwendet habe ich schon den Chefsessel als Metapher für Verantwortung. Dieses Bild hat allerdings den Haken, dass sich ein Alltagsgegenstand nicht wirklich gut als handelnder Akteur eignet, der die verantwortliche Stelle ja ist. Entschieden habe ich mich deshalb im Rahmen meiner Bildersammlung für das Gebäude mit Hut, wobei der Hut hier im Sinne von “den Hut aufhaben” ebenfalls für Verantwortung steht. Gebäude werden in Infografiken gerne als Akteure eingesetzt, wenn kommuniziert werden soll, dass nicht ein einzelner Mensch an einem Vorgang beteiligt ist, sondern z. B. ein Unternehmen oder eine Behörde. Von daher deckt die Bildvokabel nicht nur ein wesentliches Spektrum möglicher verantwortlicher Stellen ab, sondern ist den Adressaten zudem als Akteur vertraut. Unpassend kann sie nur wirken, wenn ein konkreter Sachverhalt visualisiert werden soll, in dem ein Einzelunternehmer oder ein kleinerer Verein verantwortliche Stelle ist. Dann kann es unter Umständen besser sein, ein anderes Motiv einzusetzen.

Zwei Visualisierungsprobleme kommen hier zusammen, die eng miteinander verknüpft sind: Auch wenn ein Begriff verschiedene Aspekte/Inhalte umfasst, muss man sich immer für ein Motiv entscheiden und kann nicht – wie es mittels Sprache möglich ist – ein entsprechendes Spektrum vorgeben. Meist wählt man dann ein Motiv für den “klassischen” bzw. “typischen” Fall. Die Folge kann allerdings sein, dass das Motiv bei der Darstellung eines konkreten Sachverhalts, der nicht den klassischen Fall wiedergibt, unpassend wirkt.

So zeichnen Sie das Gebäude mit Hut:

Zeichenanleitung Bildvokabel verantwortliche Stelle

Auftragsverarbeitung und Auftragsverarbeiter

Verarbeitet die verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten nicht selbst, sondern beauftragt sie eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle damit, so liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Mein Visualisierungsvorschlag zu diesem Begriff kombiniert den Aspekt des Vertragsschlusses mit einem Zahnrad, das für die Datenverarbeitung steht. Der Automat von oben kommt also nicht zum Zuge, obwohl es auch hier um Datenverarbeitung geht. Anders als beim Datenschutz-Beispiel ist der Grund nicht, dass der Inhalt besser und schneller durch das Zahnrad transportiert wird, sondern dass der Fokus bei der Auftragsverarbeitung auf dem Aspekt der Beauftragung, also dem Vertragsschluss, liegt und dieser den ohnehin schon recht komplexen Automaten noch komplexer gemacht hätte. Umgekehrt muss das Bild für die Auftragsverarbeitung nicht vermitteln, dass die Datenverarbeitung sehr viele unterschiedliche Vorgänge umfasst.

Zeichnen können Sie das Bild für die Auftragsverarbeitung wie folgt:

Zeichenanleitung Bildvokabel Auftragsverarbeitung

Und wie stellt man den Auftragsverarbeiter als handelnden Akteur dar? Zum Beispiel indem man ein Gebäude mit dem Bild für die Auftragsverarbeitung kombiniert. Sie sehen an meiner Zeichnung unten aber bereits, dass Sie hier mit zwei verschiedenen Stiften bzw. Strichstärken arbeiten müssen, wenn man das Zahnrad am Ende auch als solches erkennen soll. Alternativ können Sie deshalb auch das rechte Motiv wählen, das zudem schneller gezeichnet ist:

Bildvokabel Auftragsverarbeiter in zwei Varianten

Akteure kennzeichnen

Oben hatte ich mit dem Informations-I im Kreis die betroffene Person als die Person gekennzeichnet, auf die sich die Daten beziehen. Ähnlich bin ich beim Auftragsverarbeiter vorgegangen: Hier habe ich das Gebäude mit dem Vertragsschluss-Motiv als die Stelle gekennzeichnet, mit der ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde. Dieses Prinzip der Kennzeichnung lässt sich auch bei anderen Akteuren im Datenschutzrecht einsetzen. So gibt es beispielsweise noch den Empfänger, bei dem es sich um eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle handelt, der personenbezogene Daten offengelegt werden. Hier bietet sich das geöffnete Schloss als Kennzeichnung an – je nach Kontext in Kombination mit einem Menschen oder einem Gebäude.

Personen und Gebäude visuell kennzeichnen

Die Kennzeichnung mit einem Icon im Kreis kann immer dann eine visuelle “Lösung” sein, wenn sich das kennzeichnende Element nicht auf andere Weise in das Bild integrieren lässt, so wie z. B. der Hut bei der verantwortlichen Stelle oder die Lupe bei der Aufsichtsbehörde:

Bildvokabeln für die Akteure im Datenschutzrecht

 

Datenschutzgrundsätze

Grundlegende Prinzipien sind bei der Vermittlung eines Rechtsgebietes ja immer besonders wichtig für das Verständnis. Im Datenschutzrecht sind sie in Art. 5 DSGVO geregelt. Wie Sie sehen werden, habe ich den ersten Grundsatz (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Treu und Glauben) in zwei Bilder aufgeteilt, denn als Dienstleisterin für Verständlichkeit liegt mir der Grundsatz der Transparenz natürlich besonders am Herzen, sodass es auf keinen Fall reichte, dass das Bild für die Rechtmäßigkeit ihn mitumfasst. Die Bildvokabeln zu den Grundsätzen finden Sie unter der Liste.

  • Rechtmäßigkeit, Transparenz, Treu und Glauben: Personenbezogene Daten müssen in rechtmäßiger und nachvollziehbarer Weise sowie nach Treu und Glauben verarbeitet werden.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung notwendig sind.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Sie dürfen nicht in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesen Zwecken nicht zu vereinbaren ist.
  • Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.
  • Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten müssen so gespeichert werden, dass die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange möglich ist, wie es für die Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden, erforderlich ist.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit personenbezogene Daten weder unbefugt oder unrechtmäßig verarbeitet werden noch aus Versehen verloren gehen oder Schaden nehmen.
  • Rechenschaftspflicht: Die verantwortliche Stelle muss nachweisen können, dass sie die o. g. Grundsätze einhält.

Bildvokabeln für die Datenschutzgrundsätze in Art. 5 DSGVO

Bei der Entwicklung von Bildideen für komplexe Inhalte gibt es häufig zwei unterschiedliche Zielrichtungen: Einerseits besteht der Bedarf, ein Bild zu finden, das den Inhalt erklärend veranschaulicht, andererseits werden möglichst einfache Icons benötigt, die sich schnell zeichnen lassen. Gerecht werden können Sie diesem Widerspruch, indem Sie zwei verschiedene Varianten eines Motivs verwenden. Zuerst führen Sie mit der erklärenden Variante einen Begriff ein und später nutzen Sie für ihn der Einfachheit halber, wo es passt, nur noch die reduzierte Variante.

Bei den Datenschutzgrundsätzen kann das z. B. so aussehen:

Komplexe und vereinfachte Bildvokabeln zu drei Datenschutzgrundsätzen

Einwilligung und Widerruf

Manchmal erklären sich Bilder auch dadurch, dass sie andere Bilder “neutralisieren” bzw. in ihr Gegenteil verkehren. Ein schönes Beispiel dafür sind im Datenschutzrecht Einwilligung und Widerruf. Bei der Einwilligung erklärt die betroffene Person ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung. Als Bild bietet sich das Häkchen in einer Sprechblase an. Beim Widerruf erklärt die Person, dass die einmal erteilte Einwilligung nicht mehr gelten soll. Da wiederum eine Erklärung notwendig ist, passt auch hier die Sprechblase. Deren Inhalt wäre eigentlich ein durchgestrichenes Häkchen. Durchgestrichenes lässt sich jedoch häufig nur noch schwer in Bildern erkennen. Deshalb habe ich mich auf das verneinende Kreuz beschränkt. Für sich genommen ist dieses Bild unklar, setzt man es jedoch zum Bild für die Einwilligung in Beziehung, wird die “neutralisierende” Wirkung des Widerrufs deutlich.

Einwilligung und Widerruf im Datenschutzrecht

Ausschluss bestimmter Datenverarbeitungen

Während beim Widerruf eine zustimmende Erklärung zurückgenommen wird, gibt es auch Rechte der betroffenen Person, die darauf zielen, dass bestimmte Datenverarbeitungen von vornherein nicht stattfinden. So heißt es in Art. 22 Abs. 1 DSGVO:

“Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.”

So etwas zu visualisieren ist deshalb schwierig, weil man einerseits den Inhalt ins Bild setzen muss (hier: die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung), zugleich aber auch kenntlich zu machen ist, dass der dargestellte Inhalt gerade nicht gelten soll. Wie schon beim Widerruf erwähnt, ist es meist keine gute Idee, das Bild durchzustreichen, auch wenn es die Sache inhaltlich am besten trifft, denn dann besteht die Gefahr, dass man am Ende überhaupt nichts mehr erkennen kann. Ich behelfe mir in dieser Situation mit dem (verneinenden) Kreuz im Kreis:

Inhalte visuell ausschließen

Tipp: Wenn Sie das Kreuz im Kreis mit einem roten Stift zeichnen, unterstreicht dies die verneinende Wirkung.

Rechte der betroffenen Person

Die Rechte der betroffenen Person sind in den Art. 12 ff. DSGVO geregelt. Meinen Visualisierungsvorschlag für den Widerruf haben Sie schon kennengelernt. Hier folgen nun Bildideen für die anderen Rechte.

Das Bild für das Recht auf Datenlöschung ist dasselbe wie für den Grundsatz der Speicherbegrenzung, denn das Recht ist eine Konsequenz aus dem Grundsatz. Welche Bedeutung im konkreten Fall gemeint ist, wird sich aus dem Kontext ergeben.

Mit dem Widerspruchsrecht kann sich die betroffene Person dagegen wehren, dass ihre Daten zu einem bestimmten Zweck verarbeitet werden. Relevant ist das z.B. dann, wenn sie Direktwerbung durch die verantwortliche Stelle unterbinden will.

Bildvokabeln zu den Rechten der betroffenen Person im Datenschutzrecht

Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Datenportabilität) soll betroffenen Personen die Mitnahme ihrer Daten bei einem Anbieterwechsel erleichtern.

Beim Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geht es darum, dass personenbezogene Daten zwar nicht gelöscht werden, der Datenverarbeiter sie aber nicht mehr wie gewohnt nutzen darf.

Sonstige Bildideen zum Datenschutzrecht

Abschließend noch eine bunte Mischung weiterer Bildideen zu Begriffen, an denen man im Datenschutzrecht nicht vorbeikommt. Falls Sie Begriffe vermissen: Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Übersicht beginnt mit zwei Motiven, die oben bereits vorgestellt wurden, hier aber auf Papier platziert sind. So wird kommuniziert, dass es sich um etwas schriftlich Abgefasstes handelt – im einen Fall um eine Erklärung (Datenschutz), im anderen um einen Vertrag (Auftragsverarbeitung). Auch hier werden also wieder Begriffe zueinander in Beziehung gesetzt.

Bei der unbefugten Offenlegung kehrt das geöffnete Schloss wieder, das bereits beim Empfänger zum Einsatz kam. Wolke und Blitz machen kenntlich, dass die Datenweitergabe hier eine negative Konnotation hat, es verwirklicht sich nämlich ein Risiko, dessen Eintritt durch den Datenschutz gerade verhindert werden soll.

Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung werden die Risiken analysiert, die einzelne Datenverarbeitungsvorgänge für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Person haben. Das Ziel ist, im nächsten Schritt angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.

Mit dem Begriff Privacy bei Design ist gemeint, dass bei der Entwicklung von technischen Produkten der Datenschutz von vornherein mitberücksichtigt werden soll. Beim Begriff Privacy by Default geht es um datenschutzkonforme Voreinstellungen.

Sonstige Datenschutz-Icons - Teil 1

Sonstige Datenschutz-Icons - Teil 2

Die Bilder für die vorvertraglichen Maßnahmen und die Erfüllung eines Vertrages sind im Kontext von Art. 6 Abs. 1 Buchstab. b) DSGVO relevant. Danach ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn sie erforderlich ist, um a) einen Vertrag zu erfüllen, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder b) vorvertragliche Maßnahmen durchzuführen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

Um die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zu visualisieren, die zum Schutz der personenbezogenen Daten von der verantwortlichen Stelle zu treffen sind, habe ich mich für das Häkchen auf dem Schutzschild entschieden, weil diese Maßnahmen zu erledigen sind, noch bevor überhaupt Daten verarbeitet werden. Für das “Erledigt haben” fand ich das Häkchen ganz passend. Alle diese Maßnahmen sind im Verarbeitungsverzeichnis aufzuführen, das deshalb ebenfalls auf dem Deckblatt mit dem Schutzschild versehen ist. Und da die verantwortliche Stelle mit dem Verarbeitungsverzeichnis nachweist, dass sie personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet, tauchte das Schutzschild mit Haken oben auch schon beim Grundsatz der Rechenschaftspflicht auf.

Bei der Datenpanne kehrt der Automat von der Datenverarbeitung wieder, der Alarm schlägt, wenn bei der Datenverarbeitung etwas schiefgegangen ist.

Auf in die Praxis

Sie sind herzlich eingeladen, die vorgestellten Bildvokabeln nachzuzeichnen, um die Motive in Texten, Vorträgen oder Seminaren zum Datenschutzrecht zu verwenden. Sie müssen dabei auch nicht auf mich verweisen. Wenn Sie es dennoch tun, freue ich mich natürlich. Beim Nachzeichnen kommen Ihnen wahrscheinlich noch ganz andere Bildideen …

Wenn Sie ein Tablet zur Hand haben, können Sie übrigens auch in PowerPoint zeichnen. Tipps dazu finden Sie im Beitrag Skalierbare Icons in PowerPoint zeichnen, speichern und wiederverwenden.

Ein erster Schritt kann auch sein, der Datenschutzerklärung auf der eigenen Website eine ansprechende visuelle Note zu verleihen. Meine Datenschutzerklärung habe ich ganz frisch mit den Bildern aus der Sammlung und ein paar weiteren Motiven, die in dieser nicht vorhanden sind, bestückt und finde sie nun sehr viel ansprechender als vorher.


Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Bildvokabeln für den juristischen Alltag (Zeichenserie)

Menschen zeichnen in Sketchnotes und am Flipchart

Handgezeichnete Bilder in PowerPoint-Präsentationen einfügen und bearbeiten

Kategorie: Recht anschaulich, Zeichentipps für Juristen Stichworte: Datenschutz, Datenschutzrecht, DSGVO, Icons Datenschutz

3. August 2020 von Nicola Pridik

Buchrezension: Wissenschaftliches Arbeiten im Jurastudium von Lars Gußen

Wie lesen Jurist(inn)en Texte? Was passiert in ihrem Kopf, wenn sie Sachverhalte rechtlich beurteilen? Und was zeichnet den juristischen Schreibstil aus? Darum geht es in diesem Buch, das Studierende der Rechtswissenschaft in die juristische Arbeitstechnik einführt. Ich war sehr gespannt auf die Lektüre, denn abgesehen davon, dass ich es generell immer sehr erhellend finde, das eigene berufliche Tun zu reflektieren, interessiert mich das juristische Lesen, Denken und Schreiben heute auch speziell als Visualisierungs- und Textdienstleisterin in der juristischen Informationsvermittlung.

Lars Gußen ist Dozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Sein Arbeitsbereich ist die juristische Arbeitstechnik, Schreibberatung, Fachdidaktik und Plagiatsprävention.

Um was geht es inhaltlich?

Angehende Jurist(inn)en müssen sich nicht nur über viele Jahre ein umfangreiches Fachwissen aneignen, sie müssen vor allem lernen, wie sie für Lebenssachverhalte, die rechtliche Fragen aufwerfen, im Rahmen eines Gutachtens eine Lösung erarbeiten. Das Buch geht ausführlich darauf ein, wie die entsprechende juristische Arbeitstechnik aussieht, welche Fähigkeiten sie erfordert und wie sie speziell im Studium angewandt wird.

Studierende erhalten die Sachverhalte in Form von Texten. Aus diesen müssen sie die rechtlich relevanten Informationen herausfiltern und mit Blick auf die Falllösung sortieren. Dabei und danach sind die Informationen gedanklich mit rechtlichem Fachwissen zusammenzuführen und entsprechend zu strukturieren. Schließlich ist das Ergebnis der Überlegungen in einem übersichtlichen Gutachten mit der richtigen Schwerpunktsetzung schriftlich festzuhalten. Diesen Dreischritt des juristischen Lesens, Denkens und Schreibens füllt der Autor nach und nach mit Inhalt. Dabei macht er nicht nur deutlich, wie eng die Arbeitsschritte miteinander verwoben sind, sondern geht auch ausführlich auf den Gutachtenstil ein, der ihnen eine Form gibt.

Grafik zum juristischen Lesen, Denken und Schreiben von Lars Gußen

Neben dieser grundlegenden Arbeitstechnik erfährt man

  • wie gutachterliche Fallprüfungen im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht in aller Regel aufgebaut sind,
  • welche Arten von Fachtexten es in der Rechtswissenschaft als Quellen der Informationsgewinnung gibt, was sie auszeichnet, wie man sie findet und mit ihnen umgeht,
  • wie man im Studium Klausuren schreibt und
  • welche Formalitäten und Zitiertechniken bei Hausarbeiten einzuhalten sind.

Für wen ist das Buch geeignet?

Geschrieben wurde das Buch für Studienanfänger(innen). Geeignet ist es aber in weiten Teilen auch für etwas erfahrenere Studierende im zweiten und dritten Semester. In Bezug auf die Ausführungen zum Gutachtenstil profitieren letztere vielleicht sogar noch mehr von der Lektüre als Erstsemester, denn vieles kann man hier besser nachvollziehen und verinnerlichen, wenn man bereits erste Erfahrungen mit dem Gutachtenstil gesammelt hat. Das Dilemma besteht darin, dass es kaum möglich ist, in die juristische Arbeitstechnik einzuführen, wenn die Adressat(inn)en noch überhaupt kein rechtliches Wissen haben, es aber gerade am Anfang des Studiums besonders schwer ist zu verstehen, was eigentlich von einem erwartet wird. Meine Empfehlung an Studierende der Rechtswissenschaft ist deshalb, das Buch als Begleiter durch die ersten Semester zu verstehen und immer mal wieder darin zu lesen. Sie werden merken, dass der Erkenntnisgewinn mit Ihrem eigenen Erfahrungs- und Wissenshorizont wächst und Sie eine Menge für Ihr gesamtes Studium und auch die spätere Tätigkeit als Jurist(in) lernen können.

Ein paar Abschnitte und Aussagen sind darüber hinaus sogar noch für Examenskandidat(inn)en und Absolvent(inn)en interessant. Eine Einführung in die juristische Arbeitstechnik bedeutet nämlich auch eine Reflexion der Tätigkeit als Jurist(in), die erfahrungsgemäß viel zu kurz kommt. Im Studium ist man mit der Anhäufung von Wissen beschäftigt und hat deshalb keine Zeit und nach dem Studium hat man es nicht mehr nötig. Dabei kann es sehr hilfreich sein, die eigene berufliche Aufgabe mal einen Moment mit Abstand zu betrachten. Oder wissen Sie, warum Jurist(inn)en auf rechtliche Fragen gerne mit „Das kommt darauf an …“ antworten? Und wenn Sie es wissen: Könnten Sie aus dem Stand erklären, was die scheinbar ausweichende Antwort mit rechtsstaatlichem Handeln zu tun hat?

Was zeichnet das Buch aus?

  • Der Autor findet Worte für das, was sich nur schwer in Worte fassen lässt, nämlich was im Kopf von Jurist(inn)en passiert (oder passieren sollte), wenn sie Sachverhalte rechtlich beurteilen sollen.
  • Erklärt werden nicht nur die vier Schritte des Gutachtenstils. Man erfährt auch, warum Jurist(inn)en überhaupt diesen speziellen Schreibstil nutzen, welche Ausprägungen er hat und wie man ihn richtig einsetzt.
  • Auch an anderen Stellen zeichnet sich das Buch durch Tiefgang aus. Es beschränkt sich nicht darauf, Dinge zu benennen, sondern erklärt auch das Warum und Wie, was durchaus erhellend ist.
  • Sehr gefallen haben mir ein paar Aussagen und Ausführungen, die bis ins Berufsleben hinein von immenser Bedeutung sind. Zum Beispiel erfährt man, wie wichtig und nützlich aussagekräftige Gliederungen von Texten sind und dass es nicht darauf ankommt, sich als Jurist(in) einer möglichst komplexen Sprache zu bedienen, sondern darauf, eine klare Sprache für komplexe Inhalte zu finden.
  • Sprachliche Metaphern und Visualisierungen tragen zur Anschaulichkeit der Ausführungen bei.
  • Das Buch geht auch darauf ein, warum die Personenskizze ein sehr nützliches Mittel ist, um einen strukturierten Gutachtentext zu schreiben.
  • Im Anhang gibt es einen Übungsfall, zu dem nicht nur eine Lösungsskizze präsentiert wird, sondern auch weitere Bearbeitungsschritte: der Sachverhalt mit Markierungen, eine Zeittafel, die schrittweise Anfertigung einer Personenskizze und die Kombination derselben mit den Inhalten der Zeittafel. Schließlich gibt es sogar eine ausformulierte Lösung mit Korrekturanmerkungen.

Wie kombiniert man die Personenskizze mit den Informationen einer Zeittafel? Anleitung im Anhang des Buches von Lars Gußen

Welche Kritikpunkte gibt es?

Mir haben häufig Fall- und Formulierungsbeispiele gefehlt. Das ist schade, denn der Autor ist eigentlich sehr um Anschaulichkeit bemüht. So arbeitet er, was bei Jurist(inn)en keine Selbstverständlichkeit ist, an diversen Stellen mit Metaphern und Visualisierungen. Da Studienanfänger(innen) aber noch gar nicht wissen, wie juristische Fälle gestrickt sind und wie sich der Gutachtenstil liest, wären auch konkrete Beispiele für die abstrakt beschriebenen Inhalte hilfreich gewesen. Ein kleines Beispiel: In dem Kapitel, das die vier Schritte des Gutachtenstils vorstellt, werden im Abschnitt zum Obersatz noch Beispiele genannt, in den Abschnitten Definition und Subsumtion aber schon nicht mehr. Dabei hätte sich angeboten, an zumindest einen der Obersätze anzuknüpfen und die gutachterliche Prüfung schrittweise zu ergänzen. Im Abschnitt zur Subsumtion gibt es (was gut ist) zwar einen Vorschlag, wie man die wörtliche Wiederholung von Begriffen aus der Definition vermeidet. Das ist aber schon die Kür. Zunächst einmal muss man ja den Schritt der Subsumtion für sich genommen verstehen. Und dazu gehört aus meiner Sicht auch ein ausformuliertes Beispiel.

Ein bisschen Erfahrung mit dem Gutachtenstil sollte man vor der Lektüre des Buches also bereits gesammelt haben. Ich denke, dass man dann vieles besser nachvollziehen kann (vgl. oben die Ausführungen zum Adressatenkreis). Was ich mir z. B. gut hätte vorstellen können: Ein Fall inklusive gutachterlicher Lösung zum Einstieg, auf den dann im Zuge der Ausführungen immer wieder Bezug genommen wird, sodass sich dem Leser nach und nach erschließt, wie die Falllösung erarbeitet wurde und inwiefern sie Ausdruck der juristischen Arbeitstechnik ist. So hätte sich vielleicht auch der folgende Kritikpunkt verhindern lassen:

An einer Stelle wird ausführlich erläutert, wie man Sachverhaltsinformationen und rechtliche Überlegungen im Rahmen einer Klausurbearbeitung zusammenführt. Das ist sehr lobenswert. Unglücklich ist allerdings, dass sich die Ausführungen zu einem großen Teil auf den recht umfangreichen Übungsfall im Anhang des Buches beziehen, den man an dieser Stelle noch gar nicht kennt. Umgekehrt gibt es im Anhang keinen Hinweis auf die Überlegungen zur Fallbearbeitung im Haupttext, obwohl sie gerade hier interessant gewesen wären.

Verwirrt hat mich, dass das juristische Denken nicht nur die Anwendung juristischen Wissens auf einen konkreten Sachverhalt umfassen soll, sondern auch den Wissenserwerb. Diese Verwirrung setzt sich im Kapitel zur juristischen Informationsverarbeitung fort, in dem es sowohl Abschnitte zur Arbeitstechnik in Bezug auf den Sachverhalt gibt als auch zum Erwerb von Fachwissen. Für mich sind das zwei paar Schuhe, zumal die Erarbeitung juristischen Fachwissens der Sachverhaltsbearbeitung ja in der Regel und in weiten Teilen vorgelagert ist.

Als Lektorin hätte ich schließlich an einigen Stellen sprachlich nachgebessert, wichtige Sätze als Merkposten ausgezeichnet und auch noch an ein paar anderen Stellen strukturierend eingegriffen bzw. an der Darbietung der Inhalte gefeilt. Gut und wichtig fand ich z. B. die Unterscheidung zwischen Gutachtenstil, verkürztem Gutachtenstil, Feststellungsstil und Urteilsstil. Hier hätte sich angeboten, die Begriffe, die Situationen, in denen man sie anwendet, und je ein Formulierungsbeispiel in einer Tabelle zu präsentieren. Bei der Einflechtung und Auszeichnung der Beispiele und Tipps hätte ich mehr darauf geachtet, dass sie im Textfluss funktionieren, ohne dass es zu sprachlichen Wiederholungen kommt und eine klare inhaltliche Abgrenzung zum Fließtext erkennbar ist.

Unterm Strich

Lars Gußen hat Studienanfänger(inne)n mit diesem Buch einen hilfreichen Begleiter an die Hand gegeben, der erfreulich tiefgehend vermittelt, wie man juristisch denkt und arbeitet. Da es nicht zu allen Ausführungen Fall- und Formulierungsbeispiele gibt, empfehle ich das Buch vor allem Studierenden, denen der Gutachtenstil im Studium bereits begegnet ist und die erste eigene Erfahrungen damit gesammelt haben. Darüber hinaus erhalten Sie einen guten Überblick über alles, was Sie neben dem Gutachtenstil noch verstanden haben müssen bzw. wissen sollten, um im Studium wissenschaftlich arbeiten und Klausuren und Hausarbeiten schreiben zu können. Obwohl mein Jurastudium schon zwanzig Jahre her ist, habe ich das Buch mit großem Interesse gelesen und durchaus noch Dinge erfahren, die ich vorher nicht wusste.

Weitere Infos

Im UTB-Online-Shop gibt es weitere Informationen zum Buch. Insbesondere können Sie einen Blick ins Buch inkl. Inhaltsverzeichnis werfen. Informationen zum Autor finden Sie auf der Website der Uni Frankfurt. Vernetzen kann man sich mit ihm z. B. auf Twitter (@JurFachdidaktik) und Xing (Profil von Lars Gußen).


Nicola Pridik
Über die Autorin
Nicola Pridik ist Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit ihren Dienstleistungen unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für ihre jeweiligen Zielgruppen aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de, Twitter: @nicolapridik, Xing: www.xing.com/profile/Nicola_Pridik


 

Impulse aus der Praxis der Rechtsvisualisierung für die Rechtsdidaktik

7 didaktische Tipps für Ihre juristischen Lehrveranstaltungen

Sketchnotes im Jurastudium – Ideen für Studierende

Kategorie: Rechtsdidaktik, Rezensionen Stichworte: Gutachtenstil, Jurastudium, Personenskizze, Rechtsdidaktik

  • 1
  • 2
  • Nächste Seite »

Um was geht es hier?

In meinem Blog dreht sich alles um die verständliche Aufbereitung von Rechtsinformationen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsvisualisierung. Außerdem gibt es PowerPoint-, Word- und Zeichen-Tipps (nicht nur) für Juristinnen und Juristen.

Wer schreibt hier?

porträt Nicola Pridik

Im Blog stöbern

  • Recht anschaulich
  • PowerPoint-Tipps
  • Zeichentipps für Juristen
  • Flipchart-Tipps
  • Rechtsdidaktik
  • Textbearbeitung in Word
  • Leichte Sprache
  • Recht nützlich
  • Rezensionen
  • Recht persönlich
  • Rechtskommunikation
  • Dies & Das

Newsletter abonnieren

Newsletter
Alle drei Monate informiere ich Sie über neue Beiträge in meinem Blog und Neuigkeiten aus meinem Büro.

» Zur Anmeldung

Was kann ich für Sie tun?

Recht – erstaunlich lebensnah

Strukturbilder und visuelle Übersichten

powerpoint

PowerPoint-Folien

Sketchnotes

Sketchnotes

Lektorat und Textredaktion

Lektorat und Textredaktion

Textformatierung in Word

Textformatierung in Word

Nicola Pridik

porträt

Die Visualisierung von Recht liegt mir besonders am Herzen. Sie bietet eine für mich geradezu optimale Kombination aus logischem, strukturiertem Denken und kreativer Gestaltung. » zum Profil

Neuköllner Gründerpreis 2009)

Neueste Beiträge im Blog

  • Bildvokabeln für den juristischen Alltag (Zeichenserie)
  • Schnell lesen, sehen und verstehen – das nützliche Format der visuellen Dokumente
  • 7 Visualisierungsideen gegen Textfolien mit Aufzählungspunkten
  • 30 Rechtsbegriffe in einfachen Bildern
  • „Wir wollen rechtliches Wissen für alle zugänglich machen“
  • So richten Sie Ihre Designfarben in PowerPoint ein
  • Handgezeichnete Bildvokabeln zum Datenschutzrecht
  • Buchrezension: Wissenschaftliches Arbeiten im Jurastudium von Lars Gußen
  • Änderungen nachverfolgen: 7 Tipps für die Durchsicht lektorierter Fachtexte in Word
  • Wie Sie Icons in juristischen PowerPoint-Präsentationen einsetzen können

Netzwerke

linkedIn-button

xing

Büro für klare Rechtskommunikation

button

button vfll

twitter-button

 

© 2021 Nicola Pridik · Büro für klare Rechtskommunikation · Impressum · Datenschutz · Sitemap